ARD-Vorsitzender: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nicht an Entwicklung gehindert werden

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Saarbrücken – Die ARD erwartet, So der ARD-Vorsitzende Fritz Raff vom 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Lage bleibt, zeitgemäß und entwicklungsorientiert thematische Angebote im Internet anzubieten.

Das stelle, so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff, der derzeit vorliegende Referentenentwurf nicht sicher. Fritz Raff:“Wer den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet auf die Wiedergabe seiner Fernseh- und Radiosendungen reduzieren will, legt Hand an die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung. Wer einen funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk will, wer barrierefreien Informationszugang will, der darf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gleichzeitig ins medientechnische Mittelalter zurückschicken. Das Internet ist in der digitalen Medienwelt der Ausspielweg der Zukunft. Es wird von immer mehr Menschen genutzt, hier müssen ARD und ZDF im Interesse der Gebührenzahler präsent sein, um ihren von der Verfassung vorgegebenen Auftrag erfüllen zu können.“
 
Der Entwurf des neuen Rundfunk-Staatsvertrags sieht vor, den
öffentlich-rechtlichen Sendern Textbeiträge im Internet weitestgehend zu untersagen. Ins Internetangebot eingestellte Texte sollen sich nur auf bereits ausgestrahlte Sendungen beziehen dürfen. „Es wäre geradezu fahrlässig, bei Themen, die längerfristig öffentliches Interesse erhalten, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowohl zeitlich als auch inhaltlich zu begrenzen“, sage Raff. „Wenn wir jedes Dossier und jede Dokumentation bereits nach sieben Tagen wieder aus dem Netz nehmen müssen, wird uns unsere vornehmste Aufgabe willkürlich beschnitten, nach publizistischen Regeln über die Verweildauer eines Angebotes zu entscheiden. Dem Gebührenzahler wird die Chance genommen, sich nachhaltig und umfassend zu informieren. Besonders in den Bereichen Bildung, Wissen und Beratung fordert uns die Politik immer wieder auf, nochmehr zu tun und uns noch stärker gerade um die nachwachsenden Generationen zu kümmern.
 
Da wäre es doch total widersinnig uns zu zwingen, entsprechende Angebote gerade in dem Medium, das die junge Generation am häufigsten nutzt, nach kurzer Zeit wieder zu löschen. Warum soll gerade der junge Nutzer die Inhalte, für die er bereits bezahlt hat, nur zu bestimmten Zeiten abrufen können? Dafür gibt es keinen nachvollziehbaren Grund!“
 
Der ARD-Vorsitzende forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in seiner Entwicklung gehindert werde. Medienpolitik müsse vielmehr Freiräume zu einer angemessen und demverfassungsrechtlichen Auftrag entsprechenden Entwicklung schaffen. Raff: „Das Internet gehört allen und nicht nur denen, die dort Milliardenbeträge umsetzen wollen. Gerade hier braucht die Gesellschaft auch Angebote, die nicht nur von Gewinninteressen bestimmt sind.“ In diesem Zusammenhang wies der Intendant des Saarländischen Rundfunks darauf hin, dass im europäischen Vergleich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland in seinen Online-Auftritten am meisten reglementiert sei. „Diese Beschränkungen schwächen uns auch im europäischen Kontext“, sagte der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär. [mg]

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