Zulassung für Spartenprogramm von Fox Channel durchgewunken

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Potsdam – Die in Gründung befindliche Fox International Channels Germany GmbH darf nach Auffassung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) das bundesweite Fernsehspartenprogramm „Fox Channel“ veranstalten. Geplant ist ein deutschsprachiges Pay-TV-Programm mit Schwerpunkt Unterhaltung.

Das Programm soll zunächst 18 Stunden täglich ausgestrahlt werden. Fox Channel soll in Deutschland sowie in weiteren deutschsprachigen Gebieten einschließlich Österreich und der Schweiz über Satellit und Kabel verbreitet werden. Auch der terrestrische und mobile Empfang sowie die Verbreitung als IPTV sind geplant. Nach Informationen der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat die Antragstellerin in Deutschland bereits einen Plattformvertrag für die Verbreitung über die Kabelnetze der Unitymedia NRW GmbH und der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG sowie über die Satellitenplattform arena-SAT geschlossen.
 
Am Stammkapital der Antragstellerin hält die Fox International Channels (US), Inc. sämtliche Anteile. Deren alleinige Gesellschafterin ist die Fox International, Inc., die ihrerseits eine 100%ige Tochtergesellschaft der Fox Entertainment Group ist. Sämtliche Anteile an der Fox Entertainment Group hält News Corp. von Rupert Murdoch.
 
Die KEK erkannte in der Zusammensetzung der Gesellschafter keine Versagensgründe und winkte den Antrag durch. [mg]

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23 Kommentare im Forum

  1. AW: Zulassung für Spartenprogramm von Fox Channel durchgewunken Ah, die KEK hat mal wieder einen Sender "durchgewunken". Ihre Hauptaufgabe.
  2. AW: Zulassung für Spartenprogramm von Fox Channel durchgewunken Durchwinken klingt ja nach echt "gründlicher" Prüfung.
  3. AW: Zulassung für Spartenprogramm von Fox Channel durchgewunken Was will man da auch groß prüfen, eigentlich hat das bei der KEK schon wieder viel zu lange gedauert! In einem normalen Betrieb würde es so ablaufen: Sachbearbeiter bekommt den Antrag und schaut schnell nach, was Fox denn schon so am deutschen Markt hat. Da das nur der NGC ist und der Fall klar ist, zieht sich der Sachbearbeiter eine Kopie, haut da den "genehmigt" Stempel rauf, unterschreibt das wegen der Geringfügigkeit gleich selbst und schickt die abgestempelte Kopie ohne weiteres Anschreiben an Fox zurück. Fertig
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