VDSL-Ausbau: Gericht entscheidet für Telekom-Konkurrenten

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Köln – Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren. Somit haben auch diese die Möglichkeit, flächendeckend VDSL anzubieten.

Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln. Die Richter hatten eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 27. Juni 2007 im Wesentlichen abgewiesen.

Mit dieser Verfügung hatte die Regulierungsbehörde den ehemaligen Staatskonzern im Rahmen des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung, der sogenannten „letzten Meile“, dazu verpflichtet, seinen Wettbewerbern Zugang zu den Leerrohren zwischen seinen Hauptverteilern und Kabelverzweigern und, wo dies nicht möglich ist, zu noch freien unbeschalteten Glasfasern auf dieser Strecke zu gewähren. So soll es den Wettbewerbern der Telekom ermöglicht werden, eigene Hochgeschwindigkeitsnetze auf VDSL-Basis aufzubauen.
 
Immerhin einen Teilerfolg konnte die Telekom vor dem Kölner Gericht verzeichnen. So sind die Bonner – anders als in der Verfügung der Bundesnetzagentur festgelegt – nicht mehr dazu verpflichtet, die Konkurrenten auf Nachfrage über ihre Pläne für den zukünftigen Ausbau ihres VDSL- Netzes zu informieren. Außerdem ist eine Revision gegen die Entscheidung des Gerichts vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
 [fkr]

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