WDR kritisiert aktuelle Version des Rundfunkänderungsstaatsvertrags

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – „Sorge ausgelöst“ hat der zuletzt bekannt gewordenen Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat beim WDR. Dabei kritisiert die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die Beschränkungen im Online-Bereich.

So sieht der WDR die Frage aufgeworfen, ob der Rundfunkänderungsstaatsvertrag dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet weniger Spielraum zugestehen will als mit der Europäischen Kommission vereinbart und vom Bundesverfassungsgericht an Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

In der jetzigen Fassung ist festgeschrieben, dass die Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender programmbegleitend arbeiten sollen. Hier geht der WDR noch mit. Doch der Passus, dass Telemedienangebote künftig nur noch sendungsbezogen ins Netz gestellt werden dürfen, geht dem WDR-Rundfunkratsvorsitzende Reinhard Grätz zu weit. Diese Lösung lasse erhebliche Einengungen befürchten, dievor allem dem veränderten Nutzungsverhalten insbesondere eines jüngeren Publikums widersprächen.
 
Demnach seien Regelungen, Begriffe oder Zeitgrenzen für Abrufmöglichkeiten, dieEinschränkungen der bisherigen Angebote zum Ziel haben oder die vomBundesverfassungsgericht und der EU beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten einengen, nicht zu akzeptieren. So müssten Bildungsangebote wie „Planet Schule“ über einen längeren Zeitraum verfügbar bleiben.
 
Gleichzeitig bekräftige der WDR-Rundfunkrat den Anspruch, selbst neue Online-Angebote nach ihrer öffentlichen Relevanz prüfen zu wollen. Diese von den Verlegern als Augenwischerei verspottete Selbstprüfung „muss unmissverständlich in der künftigen Rechtsgrundlage verankert sein.“[lf]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: WDR kritisiert aktuelle Version des Rundfunkänderungsstaatsvertrags Vor allem werden dabei auch Nutzer unter (Zeit)Druck gesetzt. Im großen und ganzen nützt das niemandem.
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