Eva Herman unterliegt in Gerichtsverfahren gegen NDR

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Moderatorin Eva Herman ist im Rechtsstreit um ihren Rauswurf beim NDR vor dem Hamburger Arbeitsgericht gescheitert. In einer Entscheidung verkündete das Gericht am Dienstag, dass zwei Kündigungsschutzklagen der Ex-„Tagesschau“-Sprecherin abgewiesen worden seien.

Zudem wurden Schadensersatzansprüche ausgesetzt. Die Parteien selbst waren nicht anwesend. Bereits drei Wochen zuvor war ein Gütetermin zwischen Herman und dem Sender gescheitert.

Herman hatte vor dem Arbeitsgericht gegen zwei Kündigungen des NDR vom 18. und 25. September geklagt. Sie wollte damit nach Gerichtsangaben feststellen lassen, dass ihr Arbeitsverhältnis „auch nicht durch Fristablauf am 31.12.2007 geendet“ habe und „ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder weiterbesteht oder ob es sich um ein freies Mitarbeiterverhältnis handelt“. Außerdem wollte Herman prüfen lassen, ob der NDR zum Schadensersatz verpflichtet ist. Herman war wegen ihrer Äußerungen zur NS-Familienpolitik in die Kritik geraten. (ddp-nrd)[lf]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Eva Herman unterliegt in Gerichtsverfahren gegen NDR Schön, dass ich jetzt auch darüber informiert worden bin
  2. AW: Eva Herman unterliegt in Gerichtsverfahren gegen NDR Ist ja auch paranoid von ihr gewesen, zu klagen, obwohl man doch schwarz auf weiss lesen kann, das es eben kein Arbeitsvertrag war, sondern das was man darauf lesen kann. Also das Geld hätte sie sich sparen können, und nicht unsere ohnehin zu vielbeschäftigten Nonsensklagen-Gerichten die Arbeit ersparen.
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