NDS wirft Echostar-Chef Racheplan vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Santa Ana, USA – NDS wehrt sich gegen die Hacker-Anschuldigungen. Die Anwälte versuchen während der derzeit laufenden Verhandlung vor dem US-Gericht in Santa Ana, den Echostar-Chef Charles Ergen als schlechten Verlierer hinzustellen, der NDS nur aus Rache verklagt.

Denn der Echostar-Geschäftsführer Ergen ist bereits in der Vergangenheit mehrfach mit dem News-Corp-Gründer James Murdoch aneinandergeraten, zu dessen Medienimperium auch der Verschlüsselungsanbieter NDS gehört. Konkret beziehen sich die NDS-Verteidiger auf das Gerangel beider Manager um den US-Pay-TV-Anbieter DirecTV.

Nachdem beide Unternehmen um die Plattform geboten hatten, setzte sich Echostar 2002 zunächst durch. Die Verträge zwischen DirecTV und Echostar wurden geschlossen, Ergen garantierte DirecTV 600 Millionen US-Dollar, falls das Geschäft noch platzen sollte. Dazu sollte es letztlich auch kommen, das US-Justizministerium und die Rundfunkbehörde FCC stellten sich gegen die Übernahme – auch auf Beschwerde von Murdoch hin. Kurz darauf schnappte sich Murdoch DirecTV, die Beschwerde von Echostar blieb letztlich erfolglos.
 
Die NDS-Anwälte versuchten nun während der Verhandlung, das derzeitige Verfahren gegen NDS als Rachefeldzug zu konstruieren. Dies konterten die Echostar-Anwälte, indem sie nachwiesen, dass Echostar eine erste Klage bezüglich der NDS-Hackervorwürfe bereits vor der Entscheidung der US-Medienwächter für Murdoch eingereicht hatten.
 
Ein weiterer Pfeiler der NDS-Verteidigung ist die Tatsache, dass die Echostar-Verschlüsselung bereits 1999 gehackt war und Echostar intern sowie im Jahresbericht gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC ein Smartcard-Tausch gefordert wurde. Ergen räumte diesen Hack ein, erklärte aber, dass es sich dabei um einen „Hobby-Hack“ gehandelt habe, der für die Piraten uninteressant gewesen sei. Nach anfänglicher Panik habe man bald erkannt, dass das System davon nicht gefährdet sei. Der Grund: Nur mit hohem technischen Aufwand war die Umgehung der Nagrastar-Codierung möglich. Die nötige Schaltkreisplatine wäre letztlich deutlich teurer gewesen als ein Echostar-Abo.
 
Parallel versuchten die NDS-Anwälte nachzuweisen, dass der Smartcard-Hack keine Auswirkungen auf das Echostar-Geschäft gehabt habe. Dazu betrachteten sie die Umsatzentwicklung nach dem Erscheinen der Nagrastar-Codes im Internet Weihnachten 2000, die laut Echostar-Vorwürfen direkt auf NDS zurückgehen soll. So habe Echostar im Jahr 2000 2,35 Milliarden US-Dollar Umsatz erzielt, nach dem Hack konnte das Ergebnis 2001 auf 3,6 Milliarden Euro gesteigert werden. Daraus folgerten die Anwälte, dass Echostar durch den Hack weder Einbußen bei den Abonnenten noch bei den Programmanbietern hinnehmen musste. „Das heißt aber nicht, dass uns durch die Leute, die unser Signal gestohlen haben, kein Schaden entstanden ist“, widersetzte sich Ergen dieser Interpretation der Zahlen.
 
Die NDS-Anwälte versuchten zu verdeutlichen, dass der Kartentausch gar nicht notwendig gewesen wäre – und bezogen sich dabei auf den SEC-Jahresbericht von 2002, in dem nichts von einem notwendigen Smartcard-Tausch angeführt ist. Ergen führte diesen Umstand darauf zurück, dass man 2002 erst mit dem weichen Kartentausch begonnen hatte, also nur Neukunden und Reparaturreceiver mit neuen Smartcards ausgerüstet hat. „2002 wurde uns klar, dass wir immer mehr die Gejagten wurden. Sie begannen zu gewinnen. Damals wurde mir bewusst, dass wir nur mit einem Systemtausch wieder gewinnen können.“ Der massive Kartentausch bei den Bestandskunden lief erst 2004 an – und ist auch im Jahresbericht 2003 bereits deutlich gekennzeichnet.
 
Schließlich wollten die NDS-Anwälte wissen, warum sich die Echostar-Manager zwischen 2006 und 2007 ein ernst gemeintes Angebot für einen Anbieterwechsel haben machen lassen. Daraufhin erklärte Ergen, dass Echostar unter anderem auch Receiver für andere Pay-TV-Anbieter baue und von einem kanadischen Partner gebeten wurde, auch die Möglichkeiten von NDS auszuloten. Daraufhin habe NDS auch Echostar ein Angebot unterbreitet, welches Echostar zwar abgelehnt habe, jedoch nicht ohne sich vorher einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Ergen bestätigte, dass dies eine ernste Nachfrage seines Unternehmens war – worauf die NDS-Anwälte glaubwürdig fragen konnten, warum man denn mit einem Verschlüsselungsdienstleister wie NDS Vertragsverhandlungen führe, obwohl man ihm all diese Vorwürfe macht.
 
Wie DIGITAL FERNSEHEN bereits mehrfach berichtete, fordert Echostar und sein CA-Anbieter Nagrastar Schadensersatz, weil NDS die Smartcards mithilfe von Hackern geknackt, an Piraten weitergegeben und dann im Internet veröffentlicht haben soll. [lf]

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