Vorwurf: Gesetzgeber degradiert „Rundfunk“ zum reinen Wirtschaftsgut

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Mit Besorgnis sieht der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Thomas Langheinrich, die Absicht der Medienpolitik, den Rundfunk-Begriff in Zukunft nur noch technisch und nicht mehr qualitativ zu definieren.

Anlässlich der Veranstaltung „Bilder und Töne – alles Rundfunk“ im SWR-Funkhaus in Mainz kritisierte Langheinrich, dass im Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur noch lineare und non-lineare Übertragung als Unterscheidungsmerkmal für Rundfunk und Telemedien definiert würde.
 
„Der private Rundfunk darf nicht zum reinen Wirtschaftsgut degradiert werden. Eine Fokussierung auf die rein technische Definition der Übertragungsform drohe den öffentlichen Auftrag und den gesellschaftlichen Mehrwert des Rundfunks zu opfern“,befürchtet Thomas Langheinrich und forderte, dass die privaten Veranstalter nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden dürfen, einen meinungspluralen und nach journalistisch-publizistischen Grundsätzen arbeitenden Rundfunk sicherzustellen.
 
Für die privaten Veranstalter gelte nicht der gleiche Auftrag wie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk , sie sind aber Teil eines eingeführten dualen Rundfunksystems . „Nur aus diesem Grund können zahlreiche Privilegien wie etwa ein kostenfrei zur Verfügung gestelltes Frequenzspektrum im Gegensatz zum Mobilfunk gewährt werden“.
 
Der DLM-Vorsitzende appellierte an den Gesetzgeber, neben der rein technischen Definition auch inhaltliche Kriterien für Rundfunk zu regeln, um ihn beispielsweise vom reinen Teleshopping-Angebot abzugrenzen. Gerade auch für das Internet hätten die Unterscheidung von linearem und non-linearem Angebot kaum nachvollziehbare Auswirkungen.Content, der linear im Fernsehen ausgestrahlt wird, fällt unter das Rundfunkrecht, beim gleichen Content aber, der im Internet auf Abruf, also non-linear, zu empfangen ist, greift das Rundfunkrecht nicht mehr.
 
„Das ist niemandem mehr erklärbar“, so Langheinrich. Eine Trennung von Werbung und Programm kann im Vergleich zur linearen TV-Übertragung im Internet nicht überwacht werden. PR-Filme integriert in die Nachrichtensendungen auf Abruf oder schier grenzenloses Product-Placement in der non-linear-verbreiteten Serie. „Die Zuschauer müssten darauf vertrauen können, dass die Landesmedienanstalten ihre bei der Rundfunkregulierung erworbenen Erfahrungen und ihr eingespieltes Personal auch auf diese Problematiken im Internet ansetzen können.“
 
Der Verbraucherschutz drohe im Internet auf der Strecke zu bleiben, befürchtet Langheinrich. [mg]

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