Länder kommen ARD und ZDF bei Online-Aktivitäten entgegen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Saabrücken – Ein Jahr bevor der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag überhaupt in Kraft treten soll, zeichnen sich die Grundzüge der Novellierung bereits ab.

Darüber berichete der Branchendienst „Horizont“. Dieser beruft sich auf Medienberichte, wonach der Entwurf, über den die Rundfunkbeauftragten der Länder in der vergangenen Woche beraten haben, vorsieht, dass ARD und ZDF eigenproduzierte Sendungen und sendungsbegleitende Angebote künftig eine Woche lang nach der TV-Ausstrahlung 1:1 ins Netz stellen können.
 
Ein Drei-Stufen-Test könne demnach eine Verlängerung der Verbreitung in Telemediendiensten ermöglichen. Außerdem werden sich die Öffentlich-Rechtlichen einen Kanal für Handy-TV teilen. Die Verbreitungstechnik ist den Sendern dabei offenbar freigestellt. Deutschlandradio hat die Chance, ab 2009 ein bundesweites digitales Hörfpunkprogramm zu verbereiten.
 
Strittig seit nach „Horizont“-Darstellung vor allem noch die Frage, ob es ARD und ZDF künftig auch erlaubt ist, nicht sendungsbezogene Inhalte im Netz anzubieten, und wenn ja, ob diese thematisch auf die Gebiete Information, Kultur und Bildung begrenzt sein müssen. Der Vertrag soll am 1. Mai 2009 in Kraft treten, über den ausgehandelten Entwurf werden die Ministerpräsidenten am 12. Juni entscheiden. [mg]

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