Österreich plant neue Medienbehörde

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wien – Die Abgeordneten des Verfassungsausschusses debattierten über die Schaffung einer neuen Medienbehörde, die der Digitalisierung der Rundfunksysteme Rechnung trägt.

Außerdem standen die Fernsehfilmförderung und die ORF-Gebühren im Mittelpunkt der Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrats. Basis für die Diskussion bildeten eine Reihe von Berichten der Regierung sowie ein Entschließungsantrag des BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich). Im Rahmen der Debatte teilte Medienministerin Doris Bures den Abgeordneten mit, dass der Gesetzentwurf für eine unabhängige Medienbehörde gemäß einer Vereinbarung auf Regierungsebene im November den Ministerrat passieren soll. Zudem kündigte sie an, im Herbst mit Finanzminister Wilhelm Molterer über eine Umschichtung der Mittel aus dem Digitalisierungsfonds in den Fernsehfonds verhandeln zu wollen.

ÖVP-Mediensprecher Franz Morak äußerte sich zunächst kritisch in Bezug auf die Bevorzugung der MHP-fähigen Set-Top-Box zum Empfang digitaler Fernsehprogramme. Die MHP-Box könne eigentlich weniger als sie solle und biete eine schlechtere Empfangsqualität gegenüber analogem Programmempfang, kritisierte er. Zudem sei sie insbesondere für den Empfang öffentlich-rechtlicher Sender unbrauchbar, weil ihre Zusatzfunktionen wie Teleshopping öffentlich-rechtlichen Programmen verboten sei. Morak fragte sich, warum die EU MHP als Standard definiert habe.
 
Der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR warf Morak vor, es verabsäumt zu haben, das Projekt MHP-Box weiterzuentwickeln. Österreich hätte neue Standards definieren und darüber auf EU-Ebene verhandeln sollen, meinte er.

Grundsätzlich positiv wertete Morak die Fernsehfilmförderung. Er erinnerte daran, dass der Fernsehfonds gegründet worden sei, um die Abhängigkeit der Produzenten vom ORF zu reduzieren. Als „Pferdefuß“ sieht Morak allerdings, dass der ORF mittlerweile dazu übergegangen sei, sich immer mehr Fernsehproduktionen fördern zu lassen, und selbst weniger Geld investiere.
 
Medienministerin Doris Bures hielt fest, die Digitalisierung der TV- Übertragung sei ein europaweites Projekt. Österreich habe die Versorgung mit digitalem Antennenfernsehen beinahe abgeschlossen, skizzierte sie, und liege generell, was die Digitalisierung betreffe, mittlerweile im europäischen Spitzenfeld. Das gelte sowohl für die Ausstrahlungsqualität als auch für die Verbreitung. Pionierarbeit hat Österreich Bures zufolge in Bezug auf digitales Handy-TV geleistet.
 
Zum Fernsehfonds merkte Bures an, es sei im Jahr 2004 eine zukunftsweisende Entscheidung gewesen, diesen Fonds einzurichten. Die Förderungen lösten eine hohe Wertschöpfung im Inland aus und würden so nicht nur die Qualität von Fernsehfilmen heben, sondern auch für einen wirtschaftlichen Erfolg sorgen, betonte sie. Vor allem durch Koproduktionen würde Geld nach Österreich gelockt.
 
Weiterhin befasste sich der Verfassungsausschuss in seiner Sitzung mit dem Tätigkeitsbericht der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR 2006 und einem Antrag des BZÖ, in dem es unter anderem um eine Erhöhung des Anteils barrierefreier Sendungen im ORF und Erleichterungen für behinderte Menschen hinsichtlich der Rundfunkgebührenbefreiung geht. Zudem drängt das BZÖ darauf, dass nur all jene Rundfunkgebühren zahlen müssen, die das Programmangebot des ORF tatsächlich nutzen können bzw. auch tatsächlich nutzen.
 
Im Mittelpunkt der Debatte stand der ORF. Abgeordneter Josef Cap richtete an die Abgeordneten einen dringenden Appell, den ORF nicht ständig schwächen zu wollen. Ohne eine Kombination von Quote und Qualität könnte man sich das ORF-Programm nicht leisten, sagte er, jene, die das ignorierten, gingen das Risiko ein, dass der ORF als „elektronische Wiener Zeitung“ ende. Er verstehe nicht, so Cap, warum kein nationaler Grundkonsens über die Bedeutung des ORF für Österreich gefunden werden könne.
 
 [mw]

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