Urteil: „Dauerwerbesendung“ darf nicht „Promotion“ heißen

0
34
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren die Bezeichnung „Promotion“ als Ersatz für die Kennzeichnung „Dauerwerbesendung“ abgelehnt.

Nach dem Urteil sei die Bezeichnung „Promotion“ missverständlich und berge die Gefahr, dass sich der Zuschauer den Werbecharakter der Sendung nicht erkenne.

Im konkreten Falle geht es um die Dauerwerbesendung „Meine Quelle“ bei Pro Sieben. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte die Kennzeichnung „Quelle-Promotion“ beanstandet. Pro Sieben hatte im Eilverfahren damit argumentiert, dass Zuschauer zu anderen Medien abwandern, wenn eine Kennzeichnung als „Promotion“ nicht erlaubt wird.
 
Bis zur Entscheidung im Klageverfahren ist die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung als „Promotion“ damit nicht erlaubt. [mth]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum