Kartellamt stellt Verfahren gegen Kabel Deutschland ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Unterföhring – Das Bundeskartellamt teilte heute mit, dass das gegen Kabel Deutschland im Oktober 2007 eingeleitete Missbrauchsverfahren wegen exklusiver Verbreitung von Spartenkanälen eingestellt wurde.

Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, ging bereits vor einigen Monaten eine Beschwerde durch den Norderstedter Kabelnetzbetreiber Wilhelm Tel beim Bundeskartellamt ein. Darin wandte sich das Unternehmen vor allem gegen die bestehenden Exklusivverträge der Kabel Deutschland GmbH.

Wie Europas größter Kabelnetzbetreiber heute bekannt gab, hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass Kabel Deutschland keine marktbeherrschende Stellung bei dem Einkauf von Spartenprogrammen auf dem deutschen Pay-TV-Markt innehabe. Kabel Deutschland beeinträchtige somit nicht die Wettbewerbsmöglichkeiten der anderen Kabelnetzbetreiber beziehungsweise im vorliegenden Fall, die des Kabelnetzbetreibers Wilhelm Tel.
 
Exklusivität sei für ein Basis-Pay-TV-Angebot wie Kabel Digital Home nicht essentiell, da es vor allem auf eine möglichst große Verbreitung der Senderinhalte zur Refinanzierung, niedrige Kosten und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ankomme. Grundsätzlich setze Kabel Deutschland keine Exklusivität von Sendern voraus. Vielmehr würden allen Sendern nicht-exklusive Vereinbarungen angeboten. Gerade zu Beginn der Aktivitäten von Kabel Digital Home sei in Einzelfällen in gewissem Umfang Exklusivität vereinbart worden.
 
Das sei darauf zurückzuführen gewesen, dass einige für das Kabel-Digital-Home-Paket attraktive Sender noch keine weitere Verbreitung auf anderen Plattformen zur Refinanzierung gesichert hatten. Nun hätten sich die Zeiten geändert und viele dieser Sender die Möglichkeit, sich angesichts der Vielzahl der Plattformen anderweitig zu refinanzieren. Auf Wunsch eines Senders könne die Exklusivität jederzeit beendet, d. h. der Vertrag an neue Gegebenheiten angepasst werden.
 
Das Urteil dürfte vor allem für den Geschäftsführer von Wilhelm Tel, Theo Weirich, ein große Niederlage bedeuten. Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN hatte Weirich beklagt, dass Kabel Deutschland kleinere Netzbetreiber diskriminiere. Der Branchenprimus verfolge eine Strategie, kleinere Inhalteanbieter vom Markt wegzuhalten oder zu beherrschen. [mw]

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