VDZ sieht „Schritt in die richtige Richtung“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der heute beschlossene Entwurf für einen neuen Rundfunkstaatsvertrag ist von dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßt worden, gleichzeitig werden jedoch weitere Nachbesserungen gefordert.

„Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung,“ sagte der Leiter Medienpolitik des VDZ, Dr. Christoph Fiedler heute in Berlin. Weiterhin wurde die Absicht der Ministerpräsidenten begrüßt, im weiteren Verlauf der Abstimmung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch die Verlage erneut zu konsultieren.

Als Fortschritt bewertete der VDZ, dass die Ermächtigung von ARD und ZDF zu öffentlich-rechtlicher Online-Presse etwas enger gefasst werden soll, als bislang geplant. Die Chancen, dass sich die öffentlich-rechtliche Online-Presse nun auf sendungsbezogene Inhalte beschränken muss, stehen damit viel besser.
 
Nachbesserungen fordert der VDZ vor allem beim Thema Ratgeber. Nach Informationen des VDZ sollen Ratgeberportale sendungsbezogen erlaubt werden, was die Negativliste in ihr Gegenteil verkehre. Daher fordert der VDZ dringend, Ratgeberportale generell zu untersagen. [mth]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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