Zeitungsverleger fordern Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der von den Ministerpräsidenten der Länder auf den Weg gebrachte Entwurf für den 12. Rundfunkstaatsvertrag sorgt in der Branche für heftige Diskussionen. Deshalb unterhielt sich DIGITAL FERNSEHEN mit Dietmar Wolff, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger zum Thema:

DIGITAL FERNSEHEN: Herr Wolff, sind Sie mit den vorgebrachten Vorschlägen bezüglich des Umfangs des Online-Angebots von ARD und ZDF zufrieden?

Dietmar Wolff: Mit dem Arbeitsentwurf der Rundfunkkommission kann man aus Verlegersicht nur in Teilen zufrieden sein. Erfreulich ist die Aufstellung einer umfänglichen Negativliste mit Beispielen für Inhalte, die zukünftig nicht mehr auf öffentlich-rechtlichen Webseiten erscheinen dürfen. Diese Liste war allerdings auch in Brüssel gegenüber der EU-Kommission zugesagt worden. Ferner ist die Klarstellung zu begrüßen, dass presseähnliche Angebote im nicht sendungsbezogenen Bereich ausgeschlossen werden.
 
DIGITAL FERNSEHEN:Welche Faktoren haben die Ministerpräsidenten Ihrer Meinung nach nicht beachtet?

Dietmar Wolff: Die Ministerpräsidenten haben leider nicht in letzter Konsequenz die von der EU-Kommission angesprochenen wettbewerbsrechtlichen Bedenken berücksichtigt. Die EU hat gefordert, dass die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender mit den bisherigen Angeboten der privaten Medien im Internet quantitativ und qualitativ abgeglichen werden müssen. Ein solcher Abgleich findet nunmehr bei den rein sendungsbezogenen Inhalten nicht statt. Das heißt, sendungsbezogen darf jetzt sehr wohl eine elektronische Presse der gebührenfinanzierten Sender erstellt werden – ohne zu hinterfragen, ob diese Inhalte nicht schon durch die Verlage angeboten werden.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Welche Änderungsvorschläge würden Sie einbringen?

Dietmar Wolff: Das Verbot der presseähnlichen Angebote müsste auch für den sendungsbezogenen Bereich gelten. Nur so kann ein markt- und wettbewerbsrelevanter Vorteil gegenüber den Verlagen verhindert werden.Darüber hinaus ist eine Deckelung der Finanzmittel für den online-Bereich notwendig – und war bislang auch als Selbstverpflichtung vorgesehen. Desweiteren sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Lokalberichterstattung in Form von Texten und Fotos produzieren.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Herr Wolff, vielen Dank für das Gespräch.
 
Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen. [mth]

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8 Kommentare im Forum

  1. AW: Zeitungsverleger fordern Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF Freie Marktwirtschaft aber nur solange wie die Privaten Vorteile haben !!!!!!! Das wünschen sich die Wirtschaftsbosse, aber nur so lange sie Vorteile haben. Dabei haben sie Bundesregierung schon im Griff. Moin Moin peter m
  2. AW: Zeitungsverleger fordern Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF @Sebastian2: Wie können die Verleger ihre Abonnenten denn "zwangshalten"? Bisher dachte ich, dass das nur öffentlich-rechtliche Anstalten tun können und keine privatrechtlichen. Falls das doch irgendwie gehen sollte, gebe die Info doch auch mal direkt an Premiere weiter, die wären für diese Info dankbar. Aber merkwürdig bei privatrechtlichen Firmen: Da muss man mit Kundenabwanderung rechnen. Das Problem haben öffentlich-rechtliche Institute nicht. Zum Glück, sonst müsste man sich dem Wunsch der Konsumenten und der Regeln der Wirtschaft beugen - grauenvoller Gedanke.
  3. AW: Zeitungsverleger fordern Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF Ahja,du wiedersprcihst dir. Und bleiben tun bild und ton beiträge. Und wer tut das? Jeden monat mit den gez gebühren. Weil wenn man sowas nicht nutzt,dann schmeißt man sinnfrei sein geld zum fenster raus.
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