Raff wirbt für eine flexible Verweildauerregelung im Internet

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Saarbrücken – Die ARD hofft beim 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf eine Verweildauerregelung für Online-Angebote, die es den Nutzern ermöglicht, möglichst viele Inhalte auch langfristig abrufen zu können.

Bei Angeboten aus den Bereichen Bildung, Kultur und Information, so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff, sei zum Beispiel überhaupt nicht nachvollziehbar, dass der Nutzer Inhalte, für die er Gebühren bezahlt habe, nur kurzfristig nutzen können soll. „Gerade jungen Nutzern, die zum Beispiel Material für Referate im Internet suchen, könnten die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dauerhaft nützen. Denn wir haben Inhalte, die wir nicht interessengeleitet präsentieren, sondern um ihres Informationswertes willen. Hier können sich die Menschen auf Seriosität verlassen. Und deshalb sollten wir den Nutzen den größten möglichen Mehrwert für ihre Gebühren bieten können.“
 
Bei Sportinhalten zeigte sich der ARD-Vorsitzende bei der Verweildauer im Internet gesprächsbereit, wies aber besonders darauf hin, dass es ordnungspolitisch schwerer verständlich sei, dass Fußball oder Olympische Spiele im Fernsehen nicht dem Pay-TV ausgeliefert werden sollen, im World Wide Web aber genau das der Fall sein soll.Außerdem werfeman der ARD einerseits immer vor, sie erreiche die Jugend nicht, will ihr aber andererseits verbieten, die Angebote zu machen, für die junge Menschen sich interessieren. Vielleicht sei hier ja noch Bewegung seitens der Politik möglich.
 
Beim Themenfeld Unterhaltung unterstrich der ARD-Vorsitzende erneut seine Position, dass diese eine unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei und zum Grundversorgungsauftrag gehöre. Fritz Raff sagte: „Bildung, Kultur, Information und Unterhaltung gehören auch im Netz untrennbar zusammen. Unsere Online-Angebote sind keine Nischenangebote. Wir wollen unserer Integrationsfunktion auch im Netz gerecht werden. Dabei wird sich bald herausstellen, dass Verleger und Rundfunkanstalten mehr verbindet als trennt.“ [mg]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Raff wirbt für eine flexible Verweildauerregelung im Internet Ich kann das gesagte nur unterstützen. Für meine gerade abgeschlossene Diplomarbeit habe ich u.a. auch auf die online in Video und Skript der Sendung verfügbaren Beiträge von monitor, panorama und kontraste zurück gegriffen. Es ist mir auch nicht ersichtlich, weshalb private Zeitungsverleger ihre Archive kostenfrei ins Netz stelle können sollen (bzw.: wer sollte ihnen das verbieten) und die öffentlich-rechtlichen das nicht können sollen. Für mich als Nutzer ist es doch völlig egal, ob ein Beitrag in Textform oder audiovisuell erstmals in Umlauf gekommen ist... Und dann noch was: Ich habe festgestellt - und für die Skripte bspw. von monitor gilt das auch-, dass die Texte in aller Regel bei der ARD exakt den im Videobeitrag verwendeten Wortlauten entsprechen, das gilt z.B. auch bei tagesschau.de für Beiträge, die ursprünglich aus den Infowellen der ARD stammen... Und die durch online-Archive (Video) einhergehende Gefahr, dass dadurch Sparten-Sender verhindert würden, kann ich so nicht sehen. Außerdem hat sich laut ALM die Zahl der Spartenkanäle in den letzten paar Jahren sogar verdoppelt... Hinzu kommt: Die Nutzer/Zuschauer sind bei weitem noch nicht Deckungsgleich zwischen TV und Online, so dass für Spartenkanäle noch viel Luft ist...
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