Kabel Deutschland: Kein Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

0
40
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Berlin – Gegen die einstweilige Verfügung, die die Primacom AG gegen die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG erwirkt hat, hat das angeklagte Unternehmen bislang keinen Widerspruch eingelegt.

Dies bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Berlin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Kabel Deutschland äußerte sich auf Anfragen zurückhaltend zu dem gefassten Beschluss: „Wir behalten uns weiterhin gerichtliche Schritte vor.“ Die Primacom nahm zum Thema gegenüber DIGITAL FERNSEHEN keine Stellung.

In dem DF vorliegenden Beschluss vom 2. Juni war mit „besonderer Dringlichkeit“ angeordnet worden, dass rechtswidrige Werbepraktiken von Kabel Deutschland künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro geahndet werden können. (DIGITAL FERNSEHEN berichtete.) Der Verfahrenswert war laut Beschluss auf 500 000 Euro festgesetzt worden. Darüber hinaus muss Kabel Deutschland die Verfahrenskosten tragen. [ar]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum