Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia ab

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Düsseldorf – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist zum wiederholten Male gegen den Kabelnetzbetreiber Unitymedia vorgegangen.

„Unsere Abmahnungen betreffen zwei Leistungsklauseln in den AGB von Unitymedia“, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Es liegt unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.“

Die Abmahnung der Düsseldorfer Verbraucherschützer richtet sich dagegen, dass Unitymedia-Kunden, die ein Arena-Abo abgeschlossen haben, sich telefonisch beim Kabelkonzern bis zum 31. Juli 2008 melden müssen, falls sie das erweiterte Programmangebot „Digital TV Plus“ nicht empfangen möchten. Wer sich innerhalb dieser Frist nicht bei der kostenpflichtigen Hotline meldet, hat nach Ansicht des Kölner Kabelnetzbetreibers der Abo-Erweiterung zugestimmt und muss pro Monat fünf Euro mehr zahlen.
 
Wie (DIGITAL FERNSEHEN berichtete), streiten sich Verbraucherzentrale NRW und Unitymedia bereits wegen der Preiserhöhung bei Einzelnutzerverträgen für analoge Anschlüsse. Unitymedia hatte sich per Unterlassungserklärung verpflichtet, die entsprechende Klausel aus den AGB zu entfernen, aber geweigert, den betroffenen Kunden die Mehrkosten zurückzuerstatten. Die Unterlassungserklärung, so der Kabelnetzbetreiber gegenüber DF, enthalte die Formulierung, dass die Preiserhöhungsklausel entfernt werde, die Preisstruktur als solche sei aber nicht betroffen. [fkr]

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12 Kommentare im Forum

  1. AW: Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia ab ... was ist denn da unlauterer Wettbwerb ? Die alten Frühbucher-Verträge laufen nun aus. Jeder Abonnent hat bei Vertragabschluss akzeptiert, dass der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert wird und zwar zu den gültigen Konditionen sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das nackte BuLi-Abo, also ohne ein zusätzliches Pay-TV, kostet bei Unitymedia derzeit 19,90 €. Unitymedia ermöglichst aber den Abonnenten an, den Vertrag für mtl. 14,90 € verlängern. Dafür muß der Kunde sich nur bei Unitymedia melden. Wer damit nicht einverstanden ist, kann sein Abo immer noch fristgerecht kündigen. Man muß die BuLi nicht zwangsläufig über Unitymedia beziehen, denn alternativ kann das gleiche Paket auch beim Mitbewerber Premiere für mtl. 19,99 € abonnieren. Bei Unitymedia gibt es allerdings ein Pay-TV-Paket, Digital TV PLUS oder Digital TV EXTRA gratis dazu ...
  2. AW: Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia ab Das gilt aber nicht nur für Arena-Kunden, wenn man den Anrufzwang jetzt mal weglässt. Ich habe ein dreiviertel Jahr lang mit UM gekämpft, bis ich TV-Plus trotz fristgerechter Kündigung in der Testabophase wieder los war. Grundsätzlich hätte sich die Verbraucherzentrale besser mal Gedanken über die Unart machen sollen, dass einem solche Testabos untergeschoben werden, ohne dass man sich dagegen wehren könnte. Gruß, Frank
  3. AW: Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia ab Erst lesen, dann denken. Bei Arena und Digital TV Plus handelt es sich um zwei verschiedene Produkte, d.h. diese müssen unabhängig voneinander gebucht werden. Es geht nicht an, den Inhalt der Leistung zu ändern, ohne dass der Kunde seine Zustimmung gibt. Unitymedia zeigt einfach mal wieder, dass es ihnen nur darum geht, die Kunden abzuzocken. Da kündige ich doch den TV-Kabelanschluss und bestelle mir doch lieber gleich T-Home Entertain. Da gibt es sogar Discovery HD - nicht wie bei diesen Schnarchern...
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