Österreich: Medienministerin sieht „Duales System ohne Alternative“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wien – Für Medienministerin Doris Bures gibt es „keine Alternative“ zum dualen System in Österreich.

„Private Rundfunkveranstalter sind heute gar nicht mehr aus der Medienlandschaft wegzudenken. Sie stellen eine wichtige Stütze in einer demokratischen Gesellschaft dar. Daher war es mir wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Privatsendern weiterhin eine erfolgreiche Arbeit ermöglichen“, so Bures zu einem Schwerpunkt ihrer Bilanz als Medienministerin.

Jüngste Beispiele dafür sind die Einführung von Handy-TV sowie die erste Etappe der Umsetzung der EU-Mediendiensterichtlinie, die Privaten mehr Werbemöglichkeiten bringt.
 
Rechtzeitig zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft wurde in Österreich mobiles Fernsehen auf Basis von DVB-H eingeführt. Die gesetzliche Grundlage dafür hat Medienministerin Doris Bures im Sommer 2007 geschaffen. Damit wurde nicht nur ein neues Kapitel in der Geschichte des Fernsehens aufgeschlagen. Österreich gehört mit dem Aufbau des DVB-H-Standards, den auch die EU-Kommission als europaweiten Standard empfohlen hat, zu den Technologieführern in Europa.
 
Der erste Umsetzungsschritt der EU-Richtline für audiovisuelle Mediendienste, den Medienministerin Doris Bures bereits in Begutachtung geschickt hat, wird eine Lockerung der Werberegeln bringen. Private Rundfunkveranstalter bekommen so mehr Werbemöglichkeiten und damit eine bessere finanzielle Absicherung. Für Privat-TV sieht der Begutachtungsentwurf keinen Mindestabstand mehr zwischen zwei Werbe-Unterbrechungen vor.
 
Außerdem soll das tägliche Werbezeit-Limit ersatzlos gestrichen und die Anzahl der sogenannten „Teleshopping-Fenster“ aufgehoben werden. Weiterhin aufrecht bleibt das erhöhte Schutzniveau bei Filmen, Nachrichten- und Kindersendungen. Hier wird die Zahl der zulässigen Unterbrechungen auf eine Unterbrechung pro 30 Minuten-Zeitraum limitiert. Diese Schutzregelungen werden durch die Gesetzesnovelle auch im Privat-Radiobereich eingeführt.
 
Durch die von Medienministerin Bures kürzlich im Ministerrat vorgelegte Änderung im Mediengesetz erhalten Bibliotheken die Möglichkeit, Online-Inhalte zu archivieren. Da immer mehr sammelwürdige Medien nicht mehr in Papierform, sondern online erscheinen, wurde die gesetzliche Ablieferungspflicht bzw. die Sammelermächtigung für Bibliotheken auch auf elektronische Medienwerke ausgeweitet. Damit werden Sammellücken verhindert und den Bibliotheken ein zeitgemäßes Instrument gegeben, um ihren Auftrag in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts bestmöglich erfüllen zu können.
 
Gemeinsam mit den privaten Rundfunkveranstaltern hat Medienministerin Bures ein Paket für eine neue Förderung für private elektronische Medien geschnürt. Zentrale Elemente dieses neuen Fördermodells sind die Sicherstellung eines pluralen Angebots und die Förderung der kulturellen Vielfalt. Auch eine Ausbildungsförderung ist darin enthalten. Für diese Förderung ist ein Volumen von bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen. Die Förderung muss als staatliche Beihilfe bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. Dazu haben bereits erste Gespräche auf BeamtInnenebene stattgefunden. [cg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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