Einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erlassen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Berlin – Das Berliner Landgericht hat gegen den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Versand irreführender Werbeschreiben untersagt.

Das teilte der Kabelnetzanbieter Tele Columbus heute mit. Tele Columbus hatte die einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erwirkt, nachdem Partner aus der Wohnungswirtschaft Tele Columbus auf Werbeschreiben der KDG aufmerksam machten. Darin hatte KDG den Eindruck erweckt, dass Mieter einen Vertrag mit KDG abschließen müssten um weiterhin Kabelfernsehen zu empfangen.

Die Mieter bezogen ihre Fernseh- und Hörfunksignale jedoch rechtmäßig im Rahmen ihres Mietvertrages oder eines eigenen Vertrages mit Tele Columbus. Der in den Briefen angestrebte Vertragsabschluss mit Kabel Deutschland ist daher unnötig und die angedrohte Sperre des Kabelanschlusses nicht möglich.
 
Neben Tele Columbus waren mit der Primacom AG und der RFT Brandenburg weitere Kabelnetzanbieter gegen die Werbemethoden vorgegangen (DIGITALFERNSEHEN berichtete). In ähnlichen Fällen sind auch die Verbraucherzentrale Hamburg und der Kabelverband FRK gegen Kabel Deutschland aktiv geworden. [mth]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: Einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erlassen Komisch,ich kenne ein paar Leute,die würden liebend gern von EWT-Tele Columbus zu Kabel Deutschland wechseln,was aber leider nicht geht!
  2. AW: Einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erlassen Komisch, iche kenne Leute die z.B. bei RFT sind und mit KDG nix am Hut haben wollen! Darum gehts in dieser Meldung aber nicht.
  3. AW: Einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erlassen Ja,so unterschiedlich können die Meinungen sein.ich bin jedenfalls froh,bei der KDG zusein.
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