Öffentlich-Rechtlichen als Risiko für Lokal-TV?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Bei den Lokalrundfunktagen 2008 wurde darüber diskutiert, was die Öffentlich-Rechtlichen im Online-Bereich dürfen.

Der Workshop „Crossmedia: Risiken für lokale Medienmärkte“ der ArbeitsgruppeMedienpolitik der SPD-Landtagsfraktion auf den Lokalrundfunktagen 2008 war entgegen seinem Titel in weiten Teilen eine Diskussion darüber wert, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten im Online-Bereich nach dem aktuellen Entwurf zum zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag dürfen bzw. nicht dürfen.

Für die entsprechende Fokussierung auf diese Fragestellung sorgten vor allem Rainer Tief vom Bayerischen Rundfunk und Dr. Holger Paesler, Geschäftsführer des Verbands bayerischer Zeitungsverleger. Moderiert wurde die Veranstaltung von HansJoachim Werner, Mitglied der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Medienrat.
 
Rainer Tief zielte vor allem auf die Möglichkeiten der Mediatheken ab, die es denöffentlich-rechtlichen Anstalten erlauben würden, neben den linearen Angebotennachhaltige Inhalte anzubieten, die von den Zuschauern wie Lexika genutzt werdenkönnten. Er räumte allerdings in der Diskussion auch ein, dass die Gebührenfinanzierung auch eine Verpflichtung sei, die es verbiete alles im Netz zu machen, was möglich sei. Dafür gebe es im Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag auch eine so genannte Negativliste.
 
Tief bestritt allerdings, dass der Bayerische Rundfunk (BR) mit seinen Angeboten regionalen Zeitungsverlegern bzw. lokalen Internetanbietern Konkurrenz mache. Im Gegenteil biete der BR allen Interessenten eine Zusammenarbeit im Netz an. Bedingung dafür sei lediglich, dass immer deutlich bleibe, dass das entsprechende Bildmaterial vom BR stamme.

Holger Paesler nannte die aktuelle Diskussion um den zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine „extrem harte Auseinandersetzung“, in der sich bisher der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Forderungen weitgehend durchgesetzt hätte.
 
Man müsse allerdings abwarten, wie die EU die Umsetzung ihrer Vorgaben beurteile. Paesler machte deutlich, dass zumindest die bayerischen Zeitungsverlage derzeit wenig von einer Zusammenarbeit im Online-Bereich mit dem Bayerischen Rundfunk halten. Selbstverständlich sei aber IP-TV eine wichtige Zukunftsoption für die Verlage. Dazu werde es auch in der kommenden Woche eine Anhörung im Bayerischen Landtag geben. Mehrfach wies Paesler darauf hin, dass der Wettbewerb im Internet unter völlig unterschiedlichen Voraussetzungen stattfinde: Während die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bequem auf ihre Gebühreneinnahmen zurückgreifen könnten, müssten die Verlage jeden ausgegebenen Euro auch verdienen.
 
Der Vorsitzende des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Dr. Erich Jooß, forderte die Politik auf, für mehr Klarheit im dualen System zu sorgen. Dazu gehöre ein Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine eindeutige Definition seinesFunktionsauftrages. Jooß machte darüber hinaus deutlich, dass er ein strikterGegner einer Zusammenarbeit zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk undZeitungsverlagen sei, wie sie mittlerweile von WDR und WAZ praktiziert werde.
 
Hinsichtlich des 3-Stufen-Tests für neue Angebote des öffentlich-rechtlichenRundfunks forderte Jooß eine Einbeziehung der Landesmedienanstalten. Was denlokalen Rundfunk angehe, wünsche er sich in Zukunft noch mehr Vielfalt. „DieHerausforderung kommt aus dem Internet, auch wenn sich der Medienmarkt nurlangsam ändert. Letztlich werden von der Veränderung vor allem die kleinen,kreativen Anbieter profitieren“, so Jooß.
 
Einer dieser kleinen Internet-Anbieter ist Uwe Meyer von Itv-Coburg, einemTochterunternehmen des Coburger Energieversorgers. Meyer arbeitet bei derErstellung seines Angebots sowohl mit dem lokalen Hörfunkanbieter als auch mitder Lokalzeitung zusammen. Weitere Kooperationspartner sind Sportvereine, dieörtliche Sparkasse, die Stadt Coburg, die Fachhochschule usw. Die Finanzierungdes Angebots wird über Sponsoring sichergestellt. Die von Meyer gezeigten Beispiele machten zumindest in Ansätzen deutlich, welche „crossmedialen“Möglichkeiten es im lokalen Raum gibt. Für die Zukunft träumt Meyer davon, seinAngebot allen Coburger Haushalten über Glasfaserleitungen in HDTV-Qualität zurVerfügung stellen zu können. [mw]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

9 Kommentare im Forum

  1. AW: Öffentlich-Rechtlichen als Risiko für Lokal-TV? Seit wann hängt das TV-Angebot von den Online-Aktivitäten ab?
  2. AW: Öffentlich-Rechtlichen als Risiko für Lokal-TV? Die ÖRR Anstalten können durchaus den Bestand der Lokalen TV Sender bedrohen. Seit der Digitalisierung hat der WDR alleine in NRW über acht Lokalstudios. Noch können private Sender wie beispielsweise Center.TV dem entgegenhalten (privatwirtschaftlich finanziert und nicht Millarden Gebühren). Sollte in Zukunft bald jede größere Stadt in NRW sein eigene Lokalstudio des WDRs haben (inkl. Gebäudestandorte), dann werden die bisherigen Gebühen nciht ausreichen und die Privaten verschwinden halt. Kein Wunder dass kleine meist lokale Stationen nicht die finanziellen Mitteln haben um mit einer der größten ARD Anstalten im Wettbewerb zu stehen.
  3. AW: Öffentlich-Rechtlichen als Risiko für Lokal-TV? Hast du meinen Beitrag gelesen? Ich habe mich zu Online Aktivität gar nicht geäußert! Ich sprach von den Dritten und den Lokalen TV Stationen.
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