Gregor Gysi mit Unterlassungsklage gegen ZDF gescheitert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mainz – Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, äußerte sich am 22. Mai im „Heute-Journal“ des ZDF im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde zu Gregor Gysi.

Dieser habe als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“. Hiergegen setzte sich Gregor Gysi gerichtlich zur Wehr und beantragte im Eilverfahren zur Ausstrahlung der Äußerung von Frau Birthler durch das ZDF eine Gegendarstellung und Unterlassung.

Beide Eilanträge wurden in erster Instanz zurückgewiesen: der Gegendarstellungsantrag durch das Landgericht Mainz am 26. Juni und der Unterlassungsanspruch durch das Landgericht Hamburg am 30. Juni.
 
In seiner Begründung bescheinigt das Landgericht Hamburg dem ZDF ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Äußerungen von Frau Birthler im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung. Das Persönlichkeitsrecht von Herrn Gysi als bekannter Politiker, der als Fraktionschef der Partei „Die Linke“ eine herausgehobene Position bekleidet, müsse deshalb gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten.
 
Das Landgericht Hamburg betont, dass der geäußerte Vorwurf schwerwiegend sei. Stichhaltige, sorgfältig recherchierte Verdachtsmomente böten jedoch hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der geäußerte Verdacht zutreffe. Das Landgericht Hamburg hebt ferner hervor, dass der Sachverhalt ausgewogen dargestellt und Herr Gysi angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden seien.
 
ZDF-Chefredakteur Brender: „Gregor Gysi hat versucht, die freie Berichterstattung des ZDF zu behindern. Das ist ihm nicht gelungen. Das Gericht hat dem ZDF ausdrücklich sorgfältige Recherche und Ausgewogenheit bescheinigt. Gysi muss sich daran gewöhnen, dass im öffentlichen Informationsinteresse auch weiterhin über seine Vergangenheit berichtet wird.“[cg]

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