Medienanstalt senkt Gebühren für Zulassungen

0
31
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Norderstedt – Mit einer Senkung der Gebührensätze baut die Medienanstalt Hamburg/Schlesweig Holstein (MA HSH) in Hamburg und Schleswig-Holstein Barrieren für neue Anbieter von Rundfunk und Mediendiensten im digitalen Bereich und vor allem im Internet ab.

Dies teilt die Medienanstalt in einer Presseerklärung mit. Der Mindestsatz für bundesweite Zulassungen wird von 10 000 Euro auf 5 000 Euro halbiert. Die Mindestgebühr für die Bestätigung eines Anbieters, dass ein Angebot kein Rundfunk ist, sinkt von 2 500 Euro auf 500 Euro.
 
Hierzu der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs: „Die Gebührensätze, die noch aus der analogen Zeit stammen, müssen an die digitalen Entwicklungen angepasst werden. Immer häufiger kommen kleinere Veranstalter zum Zug, die nicht durch überzogene Gebührenforderungen in ihrem unternehmerischen Engagement eingeschränkt werden sollen“.
 
Mit der Senkung der Gebühren für rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigungen woll die Medienanstalt erreichen, dass insbesondere Anbieter aus Hamburg und Schleswig-Holstein mit neuen Angeboten im Internet in die Region kommen, um deren Rundfunkrelevanz prüfen zu lassen, und sich so Sicherheit verschaffen, ob ihr Angebot Rundfunk ist oder nicht.
 
Fuchs weiter: „Hieran haben viele Anbieter ein Interesse, wurden aber in der Vergangenheit durch die Gebührenhöhe teilweise abgeschreckt.“ [mg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum