Verband: „Mehr Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften ist zu begrüßen“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat die heutige Entscheidung der EU-Kommission in einem Kartellverfahren gegen die europäischen Verwertungsgesellschaften, so genannte CISAC-Verfahren, begrüßt.

„Die Kommission hat mit ihrer heutigen Entscheidung ein deutliches Zeichen für den Wettbewerb bei Effizienz, Dienstequalität und Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften gesetzt“, so Verbandspräsident Jürgen Doetz heute in Berlin. Forderung des VPRT sei es stets gewesen, durch das Verfahren einen lange überfälligen Wettbewerb in diesen administrativen Bereichen zu erreichen, der bislang aufgrund der Gebietsbeschränkungen in Form nationaler Monopole ausgeschlossen war.

Das CISAC-Verfahren sei für die VPRT-Mitglieder von besonderer Bedeutung, da die Rundfunkveranstalter mit jährlichen Zahlungen von mehr als 100 Millionen Euro zu den größten Nutzern urheberrechtlichen Repertoires in Deutschland zählten. Der VPRT begrüßt, dass die Kommission in ihrer Entscheidung zugleich deutlich am System der Gegenseitigkeitsvereinbarungen festhält, um auch weiterhin die Lizenzierung globalen Repertoires durch Rechtenutzer wie die Rundfunkveranstalter zu gewährleisten.
 
Doetz appelliert: „Die Verwertungsgesellschaften sollten dieser Vorgabe unbedingt folgen und den Rechteerwerb aus einer Hand nicht aufs Spiel setzen.“ Sendeunternehmen seien auf Mehrgebietslizenzen für ein umfassendes Repertoire angewiesen, da ein im Binnenmarkt aufgesplitteter Rechteerwerb für Millionen an Programmstunden weder administrativ noch wirtschaftlich zu realisieren sei. Nur durch den Erhalt dieses One-Stop-Shop könne der Einsatz von Nischenrepertoires und damit der Erhalt der kulturellen Vielfalt auf Dauer gesichert werden. Zudem werde damit gleichermaßen den Interessen von Rechteinhabern, Verwertern und Endnutzern Rechnung getragen. [ar]

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