Medienanstalt: „SKL-Show“ kann im Vorfeld nicht verboten werden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Wie die „Süddeutsche Zeitung“ heute berichtet, verstoße die RTL-„SKL-Show“ nach Ansicht der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) gegen die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrages und würde somitdurch die NLM verboten werden.

Der Direktor der NLM, Reinhold Albert teilte DIGITAL FERNSEHEN heute mit, dass die Show nach Ansicht der NLM zwar rechtlich nicht unbedenklich ist, aber im Vorfeld der Ausstrahlung nicht verboten werden kann.

Die Sendung verstößt zwar, so Albert, gegen die im Glücksspielstaatsvertrag festgehaltenen Auflagen, da es sich eindeutig um eine Sponsoring-Sendung von der Süddeutschen Klassenlotterie handelt, eine Untersagung kann aber erst nach Ausstrahlung der Show ausgesprochen werden.
 
RTL habe also die Möglichkeit, die nächste Sendung der „SKL-Show“ auszustrahlen, müsse aber danach mit einer Zensur rechnen. Gegen diese Untersagung könne der Sender dann vor Gericht ziehen. Bekäme bei diesem Verfahren allerdings die NLM Recht, könne diese für die gesetzeswidrige „Sponsoringsendung für die SKL“ ein Bußgeld fordern und weitere Ausstrahlungen verbieten.
 
Eine weitere „SKL-Show“ würde es, so die „Süddeutsche Zeitung“ voraussichtlich allerdings nicht geben. Wie RTL mitgeteilt habe, wäre die nächste Sendung (30. August), angesichts der rechtlichen Lage, aus dem Programm genommen worden. [mw]

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