Internet-TV-Regulierung: BLM reagiert auf Marktkritik

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die neuen Richtlinien der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) für die Zulassung von Internet-TV-Angeboten haben für viel Presswirbel gesorgt. Nun stellte die BLM noch einmal klar, welche Regelungen wirklich gelten.

Die geänderte TV-Satzung setzt nach den Worten der BLM „bestehendes Recht“ in Deutschland um. Demnach sei Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen mit funktechnischen Mitteln. Dabei komme es nicht darauf an, über welchen Verbreitungsweg Rundfunk übertragen werde.

Die Umsetzung geht laut BLM auf eine Initiative des Leiters der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmeier, zurück. Dieser habe September 2007 in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Länder die Landesmedienanstalten aufgefordert, das bestehende Rundfunkrecht im Internet anzuwenden.
 
Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets als Verbreitungsweg für Inhalteanbieter hätten sich die Landesmedienanstalten bereits Mitte 2007 darauf verständigt, dass über Internet verbreitete Rundfunkangebote, die mehr als 500 potenzielle Nutzer zeitgleich erreichten, einer abgestuften Genehmigungspflicht unterliegen sollten.
 
Die BLM verweist auch auf europäisches Recht. Dass Angebote über das Internet auch Rundfunk sein könnten, sei unter anderem in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf lineare Dienste verankert.
 
Die neue Fernseh-Satzung gibt nach Meinung der BLM Anbietern in Bayern für die Verbreitung von Rundfunkangeboten über Internet Planungssicherheit. Zudem würden kleinere Anbieter mit weniger als 500 in Internet erreichbaren Nutzern von der Genehmigungspflicht freigestellt.
 
Die wesentliche Aussage der Neuregulierung ist, dass lokale bzw. regionale Internet-Fernsehangebote, auch wenn sie Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages wie auch des Grundgesetzes darstellen sollten, dann nicht des üblicherweise vorgesehenen Organisationsverfahrens bedürfen, wenn nicht mehr als 10 000 gleichzeitige Zugriffe auf diese Angebote möglich sind. Von einer Verschärfung der Regulierung durch diese Änderung der Fernsehsatzung kann daher keine Rede sein.
 
Gerade die 500-Teilnehmer-Regelung hat indes schon dafür gesorgt, dass der erste namhafter Anbieter von Web-TV-Lösungen ins Ausland abwandern möchte. Grid-TV plant, seine 30 größten Online-Sender aufgrund der Lizenzierungspflicht ab 500 gleichzeitig erreichter Zuschauer, künftig nicht mehr in Bayern, sondern in der Schweiz zu produzieren. Die Grünwalder Firma betreibt momentan 270 IPTV-Sender und wird die Zugriffszahlen für die in Deutschland verbleibenden 30 Sender auf 499 Teilnehmer deckeln. [fkr]

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1 Kommentare im Forum

  1. Grid TV Recherchiert eigentlich noch irgendjemand den Wahrheitsgehalt von Aussagen von Firmen wie Grid-TV (vormals ArtVoice)? - in 2006 gibt es von denen schon 3D HD über IPTV ohne Brille! http://www.medienbote.de/musterexemplare/Medienbote_311.pdf - ArtVoice hat ein IPTV Patent wegen dem die Telekom auf IPTV verzichtet! http://www.voip-information.de/voip-news/0004.html und das beste zum Schluß, Ingo Wolf ist Ehrenpräsident einer selbst geschaffenen IPTV-Zulassungskommission: " Wer in Deutschland einen mediendienstlichen linearen ip-Sender betreibt, benötigt für dessen Betrieb unumgänglich die Zustimmung der Ethik-Kommission." http://www.ethik-kommission.de/
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