Kopierschutz: Privatverkauf von Knacktools kann teuer werden

4
31
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil bestätigt (Urteil vom 17. Juli 2008 – I ZR 219/05), dass die Bewerbung, das Angebot und der Verkauf von Software zurUmgehung des auf CDs oder DVDs eingesetzten Kopierschutzes rechtswidrig ist.

An dieses Verbot müssen sich auch Privatpersonen halten. Im vorliegenden Fall hatte ein privater Anbieter auf eBay ein so genanntes Knacktool zum Kauf angeboten und daraufhin im Auftrag mehrerer Musiklabels eine Abmahnung mit der Aufforderung erhalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Betroffene gab die Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber, die Anwaltskosten der Musiklabels zu übernehmen.
 
Das Verfahren ging bis zu dem für Urheberrechtsfragen zuständigen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der den Musikunternehmen jetzt Recht gab und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte: Der Anbieter habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das – verfassungsrechtlich unbedenkliche – Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte auch für private und einmalige Verkaufsangebote, heißt es in der Pressemitteilung des BGH.
 
„Damit hat der BGH eindeutig bestätigt, dass das Verbot des § 95a UrhG eine entscheidende Rolle zum Schutz der Rechteinhaber im digitalen Zeitalter spielt“, sagt Rechtsanwalt Marc Hügel von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, der die Musiklabels in den Vorinstanzen vertreten hatte.
 
Mit über 350 Labels und Unternehmen aus der Musikbranche repräsentiert der Bundesverband Musikindustrie rund 90 Prozent desdeutschen Musikmarktes. Als Interessenvertretung kümmert er sich umdie Durchsetzung der Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik. Durch Kommunikation prägt er das Bild derBranche nach innen und außen.
 
Mit branchennahen Dienstleistungen wie Rechtsberatung oder PhonoNet unterstützt er die tägliche Arbeit seiner Mitglieder. Darüber hinaus leistet die Deutsche Phono-Akademie als Kulturinstitut der deutschen Musikindustrie unter anderem mit der SchoolTour einen wesentlichen Beitrag zur musikalischen Grundbildung in Deutschland. [mg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

4 Kommentare im Forum

  1. AW: Kopierschutz: Privatverkauf von Knacktools kann teuer werden Sind auch Geräte verboten, die kopiergeschützte CDs oder DVDs abspielen können?
  2. AW: Kopierschutz: Privatverkauf von Knacktools kann teuer werden Warten wir ab bis massenhaft Blue Ray Player verkauft wurden... Wenn es denen reicht und man alle Filme auf neuen Speichermedien verkaufen kann, dann werden sie einfach Blue Ray Player und -Recorder verbieten.
  3. AW: Kopierschutz: Privatverkauf von Knacktools kann teuer werden Das geht bei Blu-ray noch viel einfacher. Einfach Sperrcodes (AACS sei Dank) auf die neuen Scheiben mit Filmen und schon sind die bisherigen Blu-ray-Player lahmgelegt.
Alle Kommentare 4 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum