Interview: NDR braucht Glück bei Berufung gegen PC-Gebührenurteil

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Die „Rundfunkgebührenzahler Deutschland“ (RFGZ) haben einen Klageerfolg gegen den NDR bezüglich einer Zweit-Gebühr für die gewerbliche Nutzung eines Computers erwirkt.

Der NDR wollte nach seiner Interpretation des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (§ 5 Abs. 3 RGebStV) Gebühren für einen Computer in einem gewerblich genutzten Arbeitszimmer fordern, das in einer Privatwohnung integriert ist, konnte sich vor Gericht aber nicht durchsetzen. Wie DIGITAL FERNSEHEN bereits berichtete, möchte der NDR gegen das Urteil in Berufung gehen. DF sprach mit dem Kläger und Mediensprecher der Interessengemeinschaft RFGZ, Norbert Simon, über dieses Vorhaben.

DIGITAL FERNSEHEN: Herr Simon, Sie konnten gegen den NDR einen Klageerfolg verbuchen, bezüglich der geforderten Zweit-Gebühr für die gewerbliche Nutzung eines PCs. Können Sie den Hintergrund des Verfahrens noch einmal kurz erläutern.
 
Norbert Simon: Ich habe ein Arbeitszimmer, das vollständig in meine Wohnung integriert ist. Für die Geräte in dieser Wohnung bezahle ich Rundfunkgebühren. Der NDR vertritt nun die Meinung, dass mein PC im Arbeitszimmer gesondert betrachtet werden muss und gebührenpflichtig ist, weil ich ansonsten keine „gewerblichen Rundfunkgebühren“ zahle. Ich teile diese Meinung aus mehreren Gründen nicht, deshalb habe ich geklagt.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Sie haben vor Gericht gewonnen. Welche Argumente gegen die Zweitgebühr haben den Richter überzeugt, bzw. welche Argumente des NDR haben den Richter nicht überzeugt?
 
Norbert Simon: Der NDR liest aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag heraus, dass die Zweitgeräteregelung für gewerbliche und private Geräte getrennt zu betrachten sei. Das Gericht hat den Wortlaut des relevanten Paragraphen (§5, Abs. 3) zitiert. Dort steht lediglich, wenn bereits für „normale“ Geräte bezahlt wird, sind PCs gebührenbefreit. Ob „private“ oder „gewerbliche“ Geräte diese Befreiung herbeiführen, hat der Gesetzgeber nicht als maßgeblich erachtet – sonst stünde es ja wohl im Gesetz. Die Interpretation des NDR überschreitet nach Einschätzung des Gerichts daher „den Interpretationsspielraum“.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Nach Aussage des NDR möchte dieser gegen das Urteil in Berufung gehen. Was sagen Sie dazu?
 
Norbert Simon: Da wünsche ich dem NDR viel Glück, denn das wird er brauchen! Das Gericht hat über diesen einen, offensichtlichen Punkt hinaus weitere potentielle Gründe angeführt, die eine Gebührenpflicht für PCs in Frage stellen. Höhere Instanzen werden die womöglich aktiv berücksichtigen.
 
Das könnte dann weit verheerender für die Rundfunkanstalten werden, als einfach dem allgemeinen Empfinden der Bürgerinnen und Bürger nachzugeben, dass man für eine Wohnung nicht zweimal Rundfunkgebühren kassieren kann. Wobei ich durchaus begrüße, dass der NDR eine Berufung beantragen möchte. Denn dann entscheiden Gerichte über die Interpretation des RGebStV und nicht die GEZ oder die Anstalten. Genau das wurde vom Gericht nämlich ebenfalls bemängelt: Dass die Auslegung des Vertrages keineswegs den Rundfunkanstalten zusteht. Das sehe ich genauso.
 
Da der NDR in einem anderen Verfahren darüber hinaus seit geraumer Zeit den Beweis schuldig bleibt, dass ein PC überhaupt ein Rundfunkempfänger ist, sehe ich weiteren Instanzen sehr gelassen entgegen. Denn wenn der NDR nicht einmal erläutern kann, was einen „neuartigen Rundfunkempfänger“ definiert, werden weite Teile des RGebStV dann in höheren Instanzen wahrscheinlich als blanker Unsinn entlarvt – was dem Bestreben der RFGZ nach einem grundlegend neuen Vertragswerk entgegen kommt.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Wie stehen Sie prinzipiell zu einer Rundfunkgebühr zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?
 
Norbert Simon: Ich will öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser soll und muss gebührenfinanziert sein. Aber es muss klare, einfache Regeln für diese Gebühr geben, die sich nicht nach freiem Ermessen der Anstalten zu einer Geldpresse ausweiten lassen. So ist nicht einsichtig, warum ein älteres Ehepaar mit Gartenlaube zweimal Gebühren zahlen soll, bloß weil im Gartenhäuschen und zu Hause ein Radio bzw. Fernseher steht. Oder ein Pendler, der eine Zweitwohnung unterhalten muss. Oder ein Angestellter, der sich am Arbeitsplatz ein Radio hinstellen möchte. Oder ein Freiberufler, der ein Handy hat und seine Steuererklärung mit dem PC abgeben muss. Diese Liste lässt sich noch lange fortsetzen.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Was halten Sie z. B. von einer Pauschalgebühr für jeden Bürger, ohne dass eine individuelle Prüfung seines Besitzes an Rundfunkempfangsgeräten stattfindet?
 
Norbert Simon: Wir haben bereits vor geraumer Zeit den Nutzen und die Notwendigkeit von GEZ und Gebührenbeauftragten in Frage gestellt. Wenn allesteuerpflichtigen Bürger und Bürgerinnen, also alle, die wirklich Steuern zahlen, jeweils circa elf Euro im Monat als Rundfunkgebühr bezahlen, bekämen die Anstalten in etwa das, was sie jetzt mit gewaltigem bürokratischem Aufwand, einschüchternder Verbraucherwerbung, fragwürdigen Aktionen einzelner
Gebührenbeauftrager und datenschutzrechtlich bedenklichem Informationsaustausch zwischen Behörden und der GEZ – die keine Behörde ist, wie von ihr immer wieder betont wird – erzielen.
 
Die Gebühr sollte von den Finanzämtern eingezogen werden. Das hätte mehrere Vorteile: Einerseits besitzt das Finanzamt alles, um zu entscheiden, wer zahlen muss. Der entwürdigende Prüfungsprozess fürGebührenbefreiung bei Einkommensschwachen, etc. entfällt, ebenso gibt es keine Schlupflöcher für Schwarzseher, da das irrelevant ist. Alle können so viele Geräte – egal ob Radio, Fernseher oder „neuartig“ – haben wo und wie sie wollen.
 
Das Geld für Gebührenbeauftragte und die Betriebskosten der GEZ gingen zwar in etwa an die Finanzämter, aber dafür wäre der Vorgang erheblich transparenter und die Daten lägen ausschließlich in den Händen von Staatsbeamten, die von einem Datenschutzbeauftragten überwacht werden. Wer jetzt aufschreit, das würde gegen die Trennung von Rundfunk und Staat verstoßen, dem ist entgangen, dass wir auch eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat haben und die Finanzämter trotzdem die Kirchensteuer einziehen. Das ist eine reine Dienstleistung.
 
Wer etwas anderes behauptet, stellt die Aussagen des Grundgesetzes, sowie die Integrität der Finanzämter und Bürgervertreter -also unsere Politiker – in Frage. Wenn wir denen nicht mehr trauen können, haben wir ein ganz anderes Probleme, als den unangemessenen Gebühreneinzug durch die Rundfunkanstalten. Die gern geäußerte Forderung, dass nur der bezahlen soll, der öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt – also Radio hört oder fernsieht – halten wir für unfair – allein schon, weil genau dieses Prinzip mit der „PC-Gebühr“ durchbrochen wird. Denn ich nutze den PC für Vieles, aber sicher nicht dafür, denn meine „echten“ Geräte sind erheblich komfortabler.
 
Unabhängig davon dürfen wir nicht übersehen, dass es regelmäßig journalistische Leistungen unserer Anstalten gibt, die auch „Nichtnutzern“ zugute kommen, z.B. recherchierte Mängel in der Gesetzgebung, Fleischskandal, etc.. Die „Wessis“ zahlen ja auch Solidaritätszuschlag, obwohl sie nicht im Osten wohnen. Das nennt man „Sozialstaat“, in dem alle etwas beitragen, von dem man persönlich nicht unbedingt direkt etwas hat. Unabhängiger Rundfunk gehört für uns wesentlich zu einem funktionierenden Staatswesen dazu, das müsste für jeden einigermaßen klar denkenden Menschen nachvollziehbar sein. Und das klappt nun mal am besten über sichere Einnahmen, die nicht von Sponsoren aus der Wirtschaft kommen.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Herr Simon, vielen Dank für das Interview.
 
Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen. [mw]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

4 Kommentare im Forum

  1. AW: Interview: NDR braucht Glück bei Berufung gegen PC-Gebührenurteil Diese ganze Hin-und her, ich denke, dass unser ÖR-gebührensystem nicht mehr lange funktioniert. Ob nun alle eine Pauschalgebühr zahlen sollten, ist dahin gestellt. Gibt bestimmt noch viele, die echt keinen Fernseher oder was weiß ich, haben. Alle über eine Kamm zu scheren, ist auch nicht richtig. ich würde auch nicht zwangsläufig eine "Benzin-Gebühr" bezaheln wollen, obwohl ich kein Auto habe, aber der Grossteil der Bevölkerung eins fährt... 11 Euro pro Monat sind zuviel, für den, der z.B. weder pc noch fernseher hat.
  2. AW: Interview: NDR braucht Glück bei Berufung gegen PC-Gebührenurteil Es ist ne schweinerei das der ndr in Berufung geht. Da sieht man mal was für ein haufen das ist. Diese ganzen ör heinis meinen doch die welt gehört ihnen. Da wurde ein urtiel gesprochen,und gut ist. Dagegen in berufung zu gehen ist ne persönliche geschichte,und ist ein missbrauch des Rechtsstaates.
  3. AW: Interview: NDR braucht Glück bei Berufung gegen PC-Gebührenurteil Das krasse ist ja auch, dass die schwarz-auf-weiß-Bestimmungen, die vor Gericht (im Gesetz) bestimmt wurden, versuchen "umzudichten", und nun nochmal in Berufung gehen...denken die, dass alle um sie rum auf der Wurstsuppe daher geschwommen sind?..
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