Hilker: Missbrauch des Kabelnetz-Monopols für Preiserhöhungen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Dresden – Heiko Hilker, der Medienexperte der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, kritisiert den Missbrauch des Kabelnetz-Monopols für Preiserhöhungen und sieht die Verantwortung bei der Landesmedienanstalt.

Jeder, der einen Fernseher hat, muss die Rundfunkgebühr von 17,03 Euro im Monat bezahlen. Lange war es möglich, ARD und ZDF ohne zusätzliche Kosten zu
empfangen.

Mit dem Umstieg auf DVB-T ist dies nicht mehr möglich, da man DVB-T in vielen Gebieten Sachsens nicht empfangen könne und Wohnungsgesellschaften es
verbieten würden, eine Satellitenschüssel ans Haus anzubringen.
 
„Somit werden Kabelnetzbetreiber wie Tele Columbus zum Monopolanbieter. Dieses Monopol nutzt Tele Columbus jetzt aus und hebt die Preise an“, so Die Linke im Sächsischen Landtag . „Die kontinuierlichen Aufwendungen für Ihren Kabelanschluss und die Vereinheitlichung unseres Leistungsangebotes erfordern eine Anpassung der Preisstruktur.“ So heißt es in einem Schreiben, das kürzlich von der Firma Tele Columbus an die Freiberger Kunden geschickt wurden sein soll.
 
Das würde heißen: Der Preis für den Kabelanschluss wird erhöht. Und das nicht nur in Freiberg (von 120 Euro auf 163 Euro im Jahr), auch in Döbeln und Zwickau würde Fernsehen ab 1. September teurer werden, in Hainichen werden Preissteigerungen vom Unternehmen zumindest „nicht ausgeschlossen“. Der Kabelanbieter begründe das mit der Einführung des digitalen Fernseh- und Radioempfangs, so Die Linke.
 
Dazu erklärt Heiko Hilker: „Sicher muss man in die Infrastruktur investieren. Doch dies geschieht ja nicht, um den Fernsehempfang zu verbessern. Wer weiterhin nur die bisherigen Programme empfangen will, der darf nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Die Kosten für die zusätzlichen Angebote dürfen nur auf diejenigen umgelegt werden, die diese Angebote auch nutzen wollen.Zudem werden die Gebührenzahler ungleich behandelt. Während die einen 17,03 Euro im Monat zahlen, liegen andere bei weit über 30 Euro.“
 
Hilker weiter: „Im Grundgesetz heißt es unter Artikel 5: „Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. – Diesist mittlerweile nicht mehr möglich, denn eine zusätzliche Gebühr ist eine Behinderung. Angesichts dessen, dass es in manchen Gebieten Sachsens nur noch eine Quelle für Radio und Fernsehen gibt, ist hier die Landesmedienanstalt gefordert, dafür zu sorgen, dass dieses Monopol nicht für Preiserhöhungen genutzt wird.“[mw]

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5 Kommentare im Forum

  1. AW: Hilker: Missbrauch des Kabelnetz-Monopols für Preiserhöhungen Lässt sich ganz einfach lösen, per gesetzlichem Recht eine Satschüssel auch gegen den Willen des Vermieters oder der Eigentümergesellschaft anbringen zu dürfen.
  2. AW: Hilker: Missbrauch des Kabelnetz-Monopols für Preiserhöhungen Auch wenn man Gebäude beschädigt?
  3. AW: Hilker: Missbrauch des Kabelnetz-Monopols für Preiserhöhungen Wenn es sachgemäß vorgenommen würde und verhältnismäßig wäre. Wenn es sich nicht um einen sehr wertvollen Altbau handelt, lässt sich eine Schüssel in der Regel mit wenig Aufwand fast rückstandslos entfernen. Außerdem ist die Untersagung von Satschüsseln in den meisten Fällen auf die Verträge mit den Kabelunternehmen zurückzuführen - nicht auf ästhetische oder eigentumsrechtliche Gründe.
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