ARD kritisiert Umwidmung von Funkfrequenzen zugunsten des Mobilfunks

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Saarbrücken -Während der Sommerpause hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf zur Veränderung der Aufteilung von Funkfrequenzen (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) veröffentlicht – auf Drängen der Telekommunikationslobby, meint die ARD.

Dieser Entwurf enthalte, so der derzeitige ARD-Vorsitzende Fritz Raff, für die künftige Rundfunklandschaft in Deutschland und deren Entwicklungsperspektiven in einer multimedialen Welt sehr problematische Festlegungen.

Unter dem Schlagwort „Digitale Dividende“ soll der Rundfunk, über die bereits für Handyfernsehen (DVB-H) abgegebenen Frequenzen hinaus, demnach die Kanäle 61 bis 69 vollständig räumen und in sämtlichen anderen vom digitalen Antennenfernsehen genutzten Kanälen 21 bis 60 parallele Nutzungen für drahtlosen Internetzugang und die damit möglichen Störungen tolerieren müssen.
 
Nach eigener Aussage unterstütze die ARD grundsätzlich das Ziel einer flächendeckenden Breitband-Internetversorgung. Die Nutzbarkeit bisheriger Fernsehfrequenzen hält sie jedoch für fraglich, da damit nicht die erforderlichen Internet-Bandbreiten realisiert werden können. Zusätzlich seien erhebliche Störungen des mit etwa elf Millionen verkauften Geräten (Quelle: GfK Handelspanel, Juni 2008) ausgesprochen beliebten digitalen Antennenfernsehens (DVB-T), der Produktionstechnik und des digitalen Kabelempfangs sowohl des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks absehbar.
 
Der für den Nutzer im Vergleich zu Satellit- und Kabelkosten günstigste
Übertragungsweg DVB-T muss laut ARD im Interesse des Verbraucherschutzes erhalten und entwicklungsfähig bleiben. So werden insbesondere die Kanäle 61 bis 69 für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung der notwendigen Modernisierung des digitalen Antennenfernsehens benötigt. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sagte dazu: „Das Entwicklungspotential des terrestrischen Rundfunks für die gesamte Bevölkerung darf nicht aufgrund unbewiesener Geschäftsmodelle zugunsten einzelner Industrieinteressen leichtfertig geopfert werden.“
 
Bereits seit längerem werden Versuche zur Nutzung von meist ungenutzten Fernsehfrequenzen für drahtloses Internet auf dem Land vorbereitet. Dem Vernehmen nach gestaltet sich aber die Industriebeteiligung an diesen Versuchen ausgesprochen schwierig. Dies deutet darauf hin, dass die gegenwärtigen Geschäftsmodelle einer kritischen Prüfung nicht standhalten.
 
Schließlich sind es die gleichen Telekommunikationsunternehmen, die heute Rundfunkfrequenzen einfordern, die bereits verfügbare UMTS- und andere Frequenzbereiche sehr zögerlich nutzen. Nach Einschätzung der ARD liegen hier viele Ressourcen brach. Vor einer Entscheidung über die Neuordnung der Funkfrequenzen in Deutschland müssen demnach diese Versuche erst einmal begonnen und deren Ergebnisse sowohl in technischer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht ausgewertet werden.
 
„Von der Bundesnetzagentur wünschen wir uns bei der Frequenzneuordnung eine
sorgfältigere Prüfung der Ansätze und einen intensiveren Austausch mit den Ländern und dem öffentlich-rechtlichen wie auch dem privaten Rundfunk“ bemerkte Fritz Raff abschließend. [cg]

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