Weniger Gebühren für Digitales

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die unabhängige Kommission KEF schlägt in ihrem neuen Finanzbericht vor, die monatliche Rundfunkgebühr um 1,09 Euro auf 17,24 Euro ab 2005 zu erhöhen, kürzt ARD, ZDF und Deutschlandradio aber die zweckgebundenen Mittel für Digitales.

Bei der Umstellung von analog auf digital kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon mal eine neue Sparsamkeit erproben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf KEF hat in ihrem heute in Berlin vorgestellten 14. Bericht den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem DeutschlandRadio (DLR) deutliche Einschnitte bei DAB, DVB-T & Co. verordnet. Wollten ARD und DLR bei DAB für 2005 bis 2008 ursprünglich 132,1 Million Euro, hat die KEF nur 83,5 Mio zweckgebunden bewilligt. Auch von den von ARD und ZDF für die Umstellung auf digitales Antennenfernsehen beantragten Mitteln von 123,5 Millionen Euro bewilligte die KEF nur 83,5 Mio – ebenfalls strikt zweckgebunden. Dazu kommern noch für DVB (Satellit und Kabel) für die Jahre 2005 bis 2008 bei ARD und ZDF 231,4 Mio Euro – beantragt waren 262,3 Mio Euro. Weitere Einsparungen bei der Digitalisierung muß der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch bei Studiotechnik, Produktion Übertragungswegen und eigenen Sendeanlagen hinnehmen.
 
Ihre Abstriche begründet die KEF im Digital-Bereichen nicht nur mit der Anrechnung nicht verbrauchter Gebührenmittel und einer allgemeinen Spar- bzw. Rationalisierungsrate. KEF-Vorsitzender Rainer Conrad sagte zu DF, dass die Anstalten „nicht immer Vorreiter bei allen technischen Neuerungen“ sein sollten – losgelöst von Kundenakzeptanz sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Vor allem dürften sich ARD und ZDF „nicht industriepolitisch“ engagieren, etwa um bestimmte Techniken und Standards am Markt durchzusetzen.
 
Allerdings gibt es laut Conrad einen klaren Unterschied zwischen DAB und DVB-T: Bei DigitalRadio habe die ARD selbst eingeräumt, dass der Markt die Angebote bislang nicht angenommen habe. Deshalb hat die KEF auch nur Finanzmittel zum weiteren DAB-Betriebbewilligt. Besonders kritisiert die KEF, dass Anstalten wie der WDR, der BR und der SWR die bisherigen DAB-Mittel dazu verwandt haben, zusätzliche Programme zum analogen Hörfunkangebot zu starten. Deshalb wurden die beantragten Mittel erheblich gekürzt und sollen zum „Auf- und Ausbau des DAB-Sendernetzes“ verwandt werden.
 
Bei DVB-T geht die KEF entgegen den ursprünglichen Planungen von einer um die Hälfte verkürzten Simulcastphase in den einzelnen Umstellungsregionen aus. Zu den Einsparungen aus der sechs- statt 12-monatigen Parallelausstrahlung von analogen und digitalen Programmen kommen noch die von ARD und ZDF nichtverbrauchten DVB-T-Mittel aus der Gebührenperiode 2001-2004 in Höhe von 31,4 Mio Euro hinzu. Ingesamt beziffert die KEF in Übereinstimmung mit den Anstalten den Bedarf von ARD und ZDF für die zehnjährige Einführung des Analog-Antennenfernsehens auf DVB-T (2000 bis 2010) mit 190,7 Millionen Euro.
 
Vonden 17,24 Euro Monatsgebühr (2005 bis 2008) sind laut KEF 5,57 Euro Grund- und Radioanteil, 11,67 Euro für TV. Von der Steigerung profitieren die ARD-Anstalten mit 66 Cent, das ZDF mit 46 Cent. Keinen höheren Gebührenanteil zu ihren 32 Cent sollen die 15 Landesmedienanstalten erhalten, für das DeutschlandRadio mit seinen zwei bundesweiten Programmen sieht die KEF sogar eine Absenkung seines Anteils an der Monatsgebühr um drei auf37 Cent vor. Zugleich sprach sich KEF-Vorsitzender Conrad für eine strikte Trennung von Gebührenerhöhung und Strukturreformen bei ARD, ZDF und DeutschlandRadio aus. Ohnehin würden die von einigen Ministerpräsidenten angedachten Struktur- und Ausgabenveränderungen sich „erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den Finanzbedarf auswirken“. [hw]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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