Premiere und Astra uneins über APS-Vetorecht

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Der Münchner Pay-TV-Sender hat nach eigenen Angaben weiterhin Mitspracherecht bei der Zulassung von Mitbewerbern auf der APS-Plattform, der neue APS-Besitzer SES Astra dementiert dies jedoch.

Mit dem Verkauf des Premiere Digital Playout Centers (DPC) an Astra und dessen Umbenennung in Astra Platform Services (APS) sollte eine neutrale Pay-TV-Plattform entstehen, auf der neben Premiere auch andere Pay-TV-Pakete neutral und getrennt aufgeschaltet werden können.

Doch anscheinend ist diese Plattform nicht so offen und diskriminierungsfrei, wie sich sie gerne selbst darstellt. Ein Premiere-Sprecher bestätigte DIGITAL FERNSEHEN nochmals, dass der Pay-TV-Sender an mehreren Stellen Mitspracherechte bei der Auswahl neuer Bewerber habe. Premiere habe „die Vollmacht zum Abschluss von Verträgen über den Zugang zur Plattform für Arena/Unity widerrufen“, so der Sprecher, „da es sich bei beiden Unternehmen nicht um zugelassene Rundfunkanbieter handelt“. Beim neuen Besitzer SES Astra will man weiterhin von einem Mitspracherecht des alten APS-Besitzers nichts wissen.

„Premiere hat kein Vetorecht. Die technische Plattform, die wir über unsere Tochterfirma APS betreiben, ist vollkommen diskriminierungsfrei und steht anderen Programmveranstaltern offen“, so ein Sprecher von SES Astra. Unstrittig ist auf alle Fälle die Tatsache, dass Pay-TV-Betreiber, die die APS-Plattform nutzen wollen, zusätzlich auch monatliche Gebühren an Premiere zahlen müssen. Weitere Klarheit zu diesem Thema wird das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. Februar schaffen; an diesem Tag soll eine Entscheidung getroffen werden. Dort hatte Eutelsat Beschwerde gegen die Zustimmung des Bundeskartellamtes zum DPC-/APS-Verkauf eingelegt. Branchenbeobachter schließen inzwischen eine mögliche Rückabwicklung des DPC-Verkaufs nicht mehr aus. Dann hätte Premiere wieder die volle Kontrolle über das Playout Center. [mg]

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