Scharfe Kritik an Ergebnissen der Rundfunkkommission der Länder

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Die Vorstände von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks haben die Ergebnisse der Rundfunkkommission der Länder vom 11. September 2008 kritisiert.

Beide Gremienvorstände gaben dazu am Mittwoch in Hamburg eine gemeinsame Erklärung ab.
 
Vorausgegangen war eine Klausurtagung des Rundfunkrats am Wochenende, auf der die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der erwarteten gesetzlichen Vorgaben im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RfÄndStV) für die künftige Arbeit und Verantwortung der Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschlossen wurden.

Unter anderem wird eine Projektgruppe „Drei-Stufen-Test“ eingesetzt, die sich mit den inhaltlichen, formalen und organisatorischen Voraussetzungen des Drei-Stufen-Tests im NDR befassen wird. Dabei wurden auch die jüngsten Beschlüsse der Rundfunkkommission der Länder vom 11. September 2008 diskutiert: Auf Widerspruch in den Gremien stieß die Forderung der Rundfunkkommission, alle bestehenden Telemedienangebote der Sender einem Drei-Stufen-Test bis 2010 zu unterziehen. Der Beihilfekompromiss mit der EU sehe eine derartige Regelung nicht vor. Der 12. RfÄndStV gehe laut NDR weit über die Forderungen der EU-Kommission hinaus – ohne erkennbaren Nutzen für alle Beteiligten.
 
Nach den Vorstellungen der Rundfunkkommission müssen die Gremien alle Telemedienangebote des NDR, sendungsbezogen und nicht-sendungsbezogen, und oft seit Jahren bestehend, wie „Erinnerungen an die Zukunft“, „Schleswig-Holstein Musik Festival“, „Kinder im Netz – Sicherheit und Medienkompetenz“, Sendungsarchive wie „Zapp“, einem Drei-Stufen-Test unterziehen.
 
Inhaltlich stehe zu befürchten, dass den Online-Nutzern künftig Inhalte vorenthalten werden sollen, für die sie bereits Rundfunkgebühren gezahlt haben: So soll das Angebot von Sport-Großereignissen und Spielen der ersten und zweiten Fußballbundesliga nur 24 Stunden nach der Erstausstrahlung abrufbar sein. Auch eigenständige Online-Ratgeberangebote sollen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Beispiel verboten werden.
 
Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR begrüßen die Veränderung bei dem notwendigen Quorum für Genehmigungsentscheidungen der Gremien im Rahmen des Drei-Stufen-Tests. Die Öffnung der nicht-sendungsbezogenen Telemedien für Unterhaltungsangebote wird der grundgesetzlich garantierten Programmautonomie der Rundfunkanstalten gerecht und entspreche der Forderung der Gremien.
 
Die Verlängerung der Frist für die Stellungnahme Dritter im
Drei-Stufen-Test sei als künstliche Verfahrensverlängerung abgelehnt worden, zumal der gesamte Drei-Stufen-Test bereits mehrere Monate umfasse. [mw]

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