Experten: Jugendmedienschutz in Deutschland auf hohem Niveau

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Mainz – Aktuelle Fragen des Jugendmedienschutzes waren Thema eines Spitzengespräches zwischen Repräsentanten der ARD und des ZDF, der Landesmedienanstalten und der Kommission für Jugendmedienschutz(KJM) in Berlin.

Dies teilt das ZDF mit. Eingeladen hatte der Vorsitzende des Fernsehrats des ZDF, Ruprecht Polenz, der damit eine Vorgabe desJugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) aufgriff. Die Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Landesmedienanstalten sowie die KJM haben danach einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung des Jugendmedienschutzes durchzuführen.
 
Im Mittelpunkt des Berliner Spitzengespräches standen Fragen zur Evaluation des deutschen Jugendschutzsystems, Fragen der Trailer-Platzierung sowie Aspekte der Gewährleistung des Jugendschutzes in den Telemedien, insbesondere im Internet. Außerdemwurden der Jugendmedienschutz bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen und seine Umsetzung in Satzungen und Richtlinien thematisiert.
 
Alle Teilnehmer des Treffens waren sich einig, dass der Jugendmedienschutz in Deutschland schon ein hohes Niveau aufweise. Dies gelte es allerdings nicht nur zu wahren, sondern auch weiterhin gemeinsam zu fördern. Daher sei es unverzichtbar, dass die beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei den Landesmedienanstalten und bei der KJM gesetzlich jeweils bestehenden jugendschutzrechtlichen Aufsichtskompetenzen wechselseitig ge- und beachtet werden.
 
Zudem solle – ungeachtet der durch die wissenschaftliche Überprüfung des deutschen Jugendschutzsystems bestätigten unterschiedlichen programmlichen Ausgangslagen beim öffentlich-rechtlichen und beim privaten Rundfunk – der gemeinsame Erfahrungsaustausch in Fragen des Jugendmedienschutzes offen und konstruktiv weitergeführt werden.
 
Die Teilnehmer des Erfahrungsaustausches waren sich außerdem einig, dass zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich des Jugendmedienschutzes ein kritisches Problembewusstsein in der Öffentlichkeit gefördert werden müsse.
 
Der Stellvertretende Vorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz Bernd Lenze wies für die ARD-Gremien darauf hin, dass es in den drei Jahren seit dem letzten Spitzengespräch zwischen den Gremienvorsitzenden der
öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und den Landesmedienanstalten im ARD-Bereich nicht einen Fall von Versagen des Jugendmedienschutzes gegeben habe, der in den Gremien behandelt werden musste. Dies beweise die hohe Wirksamkeit der bestehenden Kontrollmechanismen und Aufsichtsstrukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
 
Ruprecht Polenz, Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates hielt fest: „Der Jugendmedienschutz ist für das ZDF ein Qualitätsmerkmal aller seiner Angebote und ein Markenzeichen des Senders. Die wissenschaftliche Überprüfung des deutschen Jugendschutzsystems hat sogar eine Vorbildfunktion des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im Bereich des präventiven Jugendmedienschutzes ergeben. Das unterstreicht unsere besondere soziale Verantwortung im Bereich des Jugendschutzes, die auch heute wieder deutlich geworden ist.“

Der Vorsitzende der KJM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, hob die konsequente Aufsichtstätigkeit der KJM hervor: „Insgesamt hat sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit knapp 600 Fällen aus dem Bereich des privaten Rundfunks und knapp 2200 aus dem Bereich des Internets befasst: „Das Prinzip der regulierten Selbstregulierung hat sich grundsätzlich bewährt – kann aber selbstverständlich noch optimiert werden.“ Das habe die wissenschaftliche Überprüfung des Jugendmedienschutzes ergeben, bei der die Kontrolle bei den Privaten im Mittelpunkt stand.
 
Im Übrigen begrüßte der KJM-Vorsitzende den fruchtbaren Erfahrungsaustausch mit ARD und ZDF, der – auch auf Arbeitsebene – konsequent fortgesetzt werden soll.Dr. Hartmut Richter, der als Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz bei dem Treffen die Landesmedienanstalten vertrat, verwies in dem Gespräch auf die
Vielzahl der erfolgreichen rechtsstaatlichen Verfahren, die die Landesmedienanstalten jährlich im Dienste des Jugendmedienschutzes führen. [mg]

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