Matrixx beantragt Untersuchung beim Bundeskartellamt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn/Liederbach – Der Set-Top-Boxen-Hersteller Matrixx Systems wird beim Bundeskartellamt eine Untersuchung wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beantragen.

„Wir kritisieren, dass die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel Baden-Würtemberg sowie der Pay-TV-Anbieter Premiere einen freien Wettbewerb im Handel mit Set-Top-Boxen verhindern“, sagt Matrixx-Geschäftsführer Marcel Hofbauer.

Über Kundenrückmeldungen hatte der hessische Hersteller von Receivern der Marke Nanoxx erfahren, dass die Kabelnetzbetreiber und der Pay-TV-Anbieter den Abschluss eines Abonnements ihres Angebotes verwehren, und zwar mit der Begründung, dass keine „Fremdgeräte“ verwendet werden dürften. „Das stellt eine direkte Einschränkung des freien Wettbewerbs dar“, ist sich Hofbauer sicher. Um beim Bundeskartellamt die Sachlage darlegen zu können, werde mit Unterstützung von Rechtsexperten derzeit ein entsprechender Schriftsatz ausgearbeitet.
 
Die Set-Top-Boxen der hauseigenen Marke Nanoxx verfügen über zwei Common-Interface-Einschubfächer, so dass mit beispielsweise einem Alphacrypt-Modul der Zugang mittels einer abonnierten Smartcard technisch einwandfrei möglich ist. „Dieses CI-Modul beinhaltet auch einen PIN-gesteuerten Jugendschutz, so dass auch dieser Umstand kein Hindernis für die Vermarktung unserer Geräte darstellen kann“, stellt Hofbauer klar.
 
Der Hersteller möchte mit diesem Schritt bereits laufende Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen die Kabelnetzbetreiber sowie Premiere unterstützen. „Sicherlich werden sich unserer Anzeige weitere deutsche Hersteller digitaler Set-Top-Boxen anschließen“, prognostiziert Hofbauer und ergänzt: „Wir möchten alle Hersteller dazu aufrufen, sich unserem Antrag anzuschließen, um der Notwendigkeit einer zeitnahen Untersuchung durch die Behörde Ausdruck zu verleihen.“
 
Das Bundeskartellamt hat bereits vor Wochen die Ermittlungen gegen die genannten Unternehmen wegen des Verdachts der Behinderung des Wettbewerbs auf dem Kabel- und Pay-TV-Markt eingeleitet. Die Behörde prüft, inwiefern die technische Ausstattung der mit den eigenen Spezifikationen gespeisten Boxen anderer Hersteller zur Wettbewerbsbehinderung führt.
 
Außerdem wird untersucht, ob alternative Kabelnetzbetreiber auf die vorhandenen Set-Top-Boxen in den Haushalten zurückgreifen können oder ob ihr der Marktzutritt mit den „eigenen“ Boxen der großen Anbieter behindert wird. Im Satellitenbereich wird untersucht, ob der Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern verhindert wird, wenn diese nicht auf die Set-Top-Boxen von Premiere zugreifen können. Damit würde Premiere gegen das Kartellrecht verstoßen. [fkr]

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27 Kommentare im Forum

  1. AW: Matrixx beantragt Untersuchung beim Bundeskartellamt Mutig! Aber die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam.
  2. AW: Matrixx beantragt Untersuchung beim Bundeskartellamt Hoffentlich wird dieser Marktmißbrauch der genannten Plattformbetreiber und Pay-TV-Anbieter endlich beseitigt. Schlimm, da diese ja auch mit falschen bzw. bewußt verschleiernden Scheinargumenten agieren. Dies führt dazu, dass der Endkunde für schlechtere Geräte mehr Geld zahlen muss. Und die Plattform- und Pay-TV-Betreiber kassieren auch noch doppelt: vom Kunden und vom Geräte-Hersteller....
  3. AW: Matrixx beantragt Untersuchung beim Bundeskartellamt ... nicht zu vergessen die Bestimmungen des Jugenschutzes. Die Plattformbetreiber müssen nunmal gewährleisten, dass diese Anforderung erfüllt, was zwangsläufig zu diesen proprietären Receivern führt. Die Regulierer sollten auch mal prüfen, in wie fern die, meiner Ansicht nach überzogenen, Anforderungen an den Jugendschutz den Wettbewerb behindern. Z.B. das Alphacrypt-Modul genügt meiner Ansicht nach den Anforderungen des Jugendschutzes, auch wenn der Jugendschutz frei konfigurierbar ist. Änderungen sind aber erst nach Eingabe des gültigen Karten-PINs möglich. Standartmässig sind die Alphacrypt-Module auf FSK16 eingestellt, sodass hier bei entsprechend vorgesperrten Sendungen der PIN eingegeben werden muss. Das man auch CI-Module einsetzen kann, zeigt die arenaSAT-Plattform. Hier wird der Jugendschutz-PIN allerdings nicht auf der Karte gespeichert. Damit kann der Jugendschutz auch nicht bei Verwendung eines Alphacrypt-Moduls so konfiguriert werden, das bei z.B. Sendungen FSK18 vorgesperrten Sendungen keine PIN-EIngabe erforderlich ist. Theoretisch sollte sowas auch mit Nagravision möglich sein. Hier wäre dann Nagravision gefordert. Wenn das Kartellamt zum Schluss kommen sollte, dass die Plattformbetreiber CI-Module unterstützen müssen, dann könnte das auf ein Modul hinauslaufen, wie es von entavio angeboten wird. Premiere verbietet entavio dabei allerdings die Freischaltung des Premiere-Filmpaketes und die Premiere Direkt-Angebote dürfen mit diesem Modul nicht genutzt werden. Wohlgemerkt: es handelt sich hier um eine Einschränkung seitens Premiere und nicht seitens entavio. Ich selbst nutze eine Unitymedia-Smartcard in Verbindung mit einem Alphacrypt-Modul. Das Alphacrypt-Modul (außer Light) unterstützt inzwischen auch die UM01-Karten. Die Nutzung des Moduls verstößt noch nicht mal gegen die AGB von Unitymedia. Die AGB schreiben nicht vor, welcher Receiver genutzt werden muß und in Sachen Jugendschutz wird dem Kunden auferlegt, darauf zu achten, dass die Bestimmung des Jugendschutzes einghalten werden. Daneben verbieten die AGB allerdings den Jugendschutz durch unzulässige Maßnahmen aufzuheben. Da das Alphacrypt in der Grundeinstellung bei Sendungen ab FSK16 den Jugendschutz-PIN anfordert und die Änderung der Alterseinstufung die Eingabe des Jugendschutz-PIN erfordert, kann man hier nicht von einer unzulässigen Maßnahme zur Aufhebung des Jugendschutzes gesprochen werden. Bei Unitymedia ist es kein Problem, an eine Karte zu kommen. Jeder UnityDigitalTV-Kunde bekommt standardmässig einen Receiver inkl. Smartcard kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Karte funktioniert auch problemlos im Aphacrypt-Modul (außer Light). Es wäre natürlich besser, wenn das Modul von Unitymedia nicht nur toleriert, sondern auch offiziell unterstützt werden würde. Allerdings ist das derzeit nicht möglich. Würde Unitymedia das Alphacrypt-Modul offziell unterstützen, müsste Unitymedia mit Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden rechnen. Dass Unitymedia kostenlos Receiver während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt, halte ich absolut für in Ordnung. Die Receiver sind für die meisten Kunden vollkommen ausreichend und der technisch unversierte Kunden müssen sich nicht mit der Pflege der Programmliste beschäftigen. Aber es sollten auch höhere Ansprüche befriedigt werden können. Das ist bei Unitymedia derzeit nur auf inoffiziellen Wege möglich. Aber was kann das Kartellamt machen ? Ein CI-Modul vorschreiben, was nicht den Anforderung der Jugenschutzbehörden entspricht ? Kann das Kartellamt Unitymedia vorschreiben während der Vertragslaufzeit keine Receiver kostenlos zur Verfügung zu stellen ? Kann das Kartellamt die Verbraucher dazu zwingen einen Receiver zu kaufen, wenn sie das digitale Angebot nutzen wollen ? Wenn das Kartellamt das CI-Modul zur Pflicht machen würde, bestünde die Gefahr, dass bestimmte Inhalte in Verbindung mit einem CI-Modul nicht freigeschaltet werden dürfen, weil das vom Inhalteanbieter verboten würde. Es würde dabei so ewtas herauskommen, wie das entavio-CI-Modul. Die Inhalteanbieter haben das gesetzlich zugesicherte Recht zu bestimmen, wie ihre Inhalte weiterverwendet werden. Dieses Recht kann das Kartellamt dem Inhalteanbieter nicht entziehen. Wenn ein CI-Modul keinen Kopierschutz gewährleistet, hat der Inhalteanbieter das Recht eine Freischaltung seiner Inhalte zu verbieten. Es wäre natürlich optimal, wenn jeder Plattformbetreiber ein CI Modul anbieten würde. Allerdings fehlen derzeit dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen. Darüberhinaus betracht das Kartellamt den Wettbewerb der Plattformbetreiber unabhängig vom Verbreitungsweg. Wenn das Kartellamt den Kabelnetzbetreibern vorschreiben würde, CI-Module zu unterstützen, dann muss das auch für IPTV-Anbieter wie Telekom, Arcor und Alice gelten, denn ansonsten wäre das eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten dier IPTV-Plattformbetreiber. Man darf ruhig von offiziellen CI-Modul träumen, aber die Realität sieht derzeit leider ganz anders aus. Der beste Kompromiss in dieser Angelegenheit ist hier CI plus. Damit würden die Interessen der Inhalteanbietern gewahrt, die Anforderung der Jugendschutzbehörden würden erfüllt und der Kunde könnte plattformunabhängig einen Receiver kaufen ...
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