Linux-Abmahnungen: Einlenken von Premiere?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Premiere mahnte in den vergangenen Monaten neben den gewerblichen auch jede Menge private Verkäufer von Linux-d-boxen ab. Doch nicht jede Abmahnung wird vom Pay-TV-Sender bis zum Ende durchgekämpft.

Nachdem Premiere zunächst einstweilige Verfügungen gegen professionelle Händler erwirkte, mahnte der Pay-TV-Sender auch viele Privatpersonen ab. Die Betroffenen hatten im Internet- Aktionshaus ebay Digitalreceiver des Typs d-box 2 angeboten, auf denen nicht das originale Betriebssystem Betanova, sondern Linux lief.
 
Daraufhin folgte wenig später teure Post einer Münchner Anwaltskanzlei. In dem Schreiben der Anwälte hieß es, der angebotene Artikel verletze Urheber-, Marken- oder andere Rechte der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG.Begründet wurde dies damit, dass die Anbieter sich einen sittenwidrigen Wettbewerbsvorsprung verschaffen würden, sofern sie behaupten, bei der angebotenen d-box ließe sich der Jugendschutz abschalten.
 

Wie einge Fälle aber nun zeigen, lässt Premiere Gnade vor Recht walten und erlässt Privatnutzern unter Umständen die horrenden Anwaltsgebühren. Wieso, weshalb und warum lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN. Außerdem geben wir Hinweise, wie Betroffene sich bei einer Abmahnung verhalten können.
 
DIGITAL FERNSEHEN 04/2004 ist am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich. [lf]

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