Filmförderung novelliert – Drehbücher und Kinos bekommen mehr Geld

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Um den deutschen Film im Wettbewerb mit Hollywood zu stärken, hat der Bundestag ein neues Filmförderungsgesetz verabschiedet.

Die Novelle, die am Abend mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gebilligt wurde, sieht unter anderem eine Neuverteilung der Fördermittel vor. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach bei der abschließenden Parlamentsdebatte von einem „gelungenen Wurf“.

Vorgesehen sind unter anderem höhere Fördergelder für Drehbuchautoren und den Filmverleih. Neumann erklärte, gerade mit der verstärkten Drehbuchförderung lege man das Augenmerk auf die Unterstützung von qualitativ hochwertigen Produktionen, „damit sich die derzeitige Erfolgsgeschichte des deutschen Films fortsetzen kann“. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Kinos, die zudem bei den Abgaben für die Filmförderungsanstalt (FFA) entlastet werden. Verkürzt werden ferner die Sperrfristen für die Weiterverwertung von Filmen im Fernsehen und im Internet.
 
Auf breite Zustimmung stieß die Neuverteilung der Fördermittel auch bei der Opposition, die aber Kritik im Detail übte. Die Grünen, die sich bei der Abstimmung ebenso wie die Linke enthielten, forderten eine zusätzliche Unterstützung für Regisseure. Die FDP mahnte eine bessere finanzielle Ausstattung der FFA an. Der Linken-Vorsitzende Lothar Bisky sprach sich zudem dafür aus, die Förderung von Filmproduktionen an die Einhaltung sozialer Mindeststandards zu knüpfen.

Mit dem neuen Gesetz, das 2009 in Kraft tritt, erhält die FFA in Berlin die Aufgabe, die Belange der Beschäftigten in der Filmwirtschaft zu unterstützen. Damit würden im Filmförderungsgesetz „erstmals soziale Mindeststandards in der Filmbranche berücksichtigt“, betonte Neumann.
 
Dies wurde von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt. Bisher sei die Situation der rund 25 000 Filmschaffenden und Schauspieler ausgeblendet worden. Da die Einhaltung des Tarifvertrages und die soziale Absicherung der Beschäftigten weiterhin keine Bestandteile der Förderentscheidungen seien, sei das neue Gesetz aber „nur ein Teilerfolg“. [mth]

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