„Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit“

169
39
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Leipzig – Über die Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen Premiere, Unitymedia und Kabel Deutschland sprach DIGITAL FERNSEHEN mit dem Vorsitzenden des Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK), Heinz-Jürgen Bien.

Derzeit ermittelt das Bundeskartellamt gegen Premiere, Unitymedia und Kabel Deutschland, weil diese Unternehmen für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver zulassen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Zu Recht, findet Bien, denn damit verstoßen die Inhalteanbieter gegen geltendes Recht. Der Vorsitzende des FRK hofft deshalb, „dass das Kartellamt sich nicht als zahnloser Tiger erweist“.

DIGITAL FERNSEHEN: Herr Bien, ob die Untersuchung des Kartellamts auf Unitymedia, Kabel Deutschland und Premiere beschränkt bleibt, steht noch nicht fest. Betrifft das Verfahren beim Kartellamt auch FRK-Mitglieder?
 
Heinz-Jürgen Bien: Die anstehende Entscheidung des Kartellamtes steht selbstverständlich auch im Fokus der mittelstandsgeprägten Mitglieder des FRK, denn sie folgen im Interesse unserer Bürger der Intension des Rundfunkstaatsvertrages, der besagt, dass Rundfunk sich an die Allgemeinheit wenden, informieren, bilden und unterhalten soll.
 
Unterstrichen wird diese Forderung auch durch das Grundgesetz. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält in Artikel 5, Abs. 1, Satz 1 ein elementares Grundrecht, das für die Demokratie, auch nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes von unverzichtbarem Wert ist, nämlich die Informationsfreiheit.
 
Das Grundrecht der Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht und beinhaltet die ungehinderte Möglichkeit der Informationsnahme. Auch auf europäischer Ebene stellt die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Artikel 10 sicher, dass die Rundfunkempfangsfreiheit in allen Signatarstaaten gilt.
 
Diesen Rechtsnormen sind der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die privaten Programmanbieter als auch alle Netzbetreiber verpflichtet. Eine proprietäre Boxenpolitik aus Gründen der Gewinnmaximierung stört die zugesicherte ungehinderte Informationsnahme und verstößt deshalb gegen geltendes Recht.
 
DF: Wenn ja, wie stehen die Betroffenen zu dem Verfahren des Kartellamts? Und wie groß ist zudem jeweils der Anteil Ihrer Mitglieder, die für beziehungsweise gegen Zwangsreceiver sind?
 
Bien: Mir ist kein mittelständischer Netzbetreiber – also auch außerhalb des FRK – bekannt, der sich für „Zwangsreceiver“ ausspricht. Ganz im Gegenteil, man ist verärgert, da die Bevölkerung verunsichert wird und die dringend notwendige Digitalisierung ins Stocken gerät. Immerhin aber haben wir es in der Bundesrepublik Deutschland schon soweit geschafft, bei der leitergebundenen digitalen Übertragung uns in Europa auf den vorletzten Platz vorgearbeitet zu haben.
 
DF: Können Kabelnetzbetreiber den Kunden die Wahl des Endgerätes überlassen?
 
Bien: Dem Rundfunkteilnehmer muss die Wahl der Box überlassen bleiben. Die Boxen sollen ja nur digitale Signale in das von Fernsehgeräten zu verarbeitende analoge wandeln, und eben nicht einer gesonderten Abzocke dienen. Die Box ist als ein Teil des Endgerätes – heute diesem eben noch vorgeschaltet – anzusehen.
 
Es gibt keine praktikable Lösung zwischen Befürwortern und Gegnern von Zwangsreceivern. Hier kann nur der Gesetzgeber, in Erfüllung das Bundeskartellamt, der Rundfunkempfangsfreiheit entsprechen. Das ginge z. B. einfach auch so, indem nicht jeder Netzfusion der KDG durch das Kartellamt entsprochen wird. Nur bei großflächigen Netzen nämlich bringen Boxen mit Verschlüsselung eine Abhängigkeit des Rundfunkteilnehmers und die damit verbundene Möglichkeit des pekuniären Zugriffs.
 
DF: Warum ist nach Meinung des Verbandes ein Verfahren gegen die Unternehmen Unitymedia, Kabel Deutschland und Premiere bezüglich Set-Top-Boxen wichtig? Wie ist überhaupt die Position zum Thema Zugangsfreiheit bei Set-Top-Boxen?
 
Bien: Ausgenommen Premiere, das sich nur an einen geschlossenen Nutzerkreis wendet (mit entsprechend wirtschaftlichem Verlust, denn Deutschland ist kein Pay-TV-Land), übertragen eben die Anderen, die für ihre Netze propietäre Boxen einsetzen, auch den der Öffentlichkeit zugewandten Rundfunk. Und das verstößt gegen die vorher zitierten Rechtsnormen. Es bleibt zu hoffen, dass das Kartellamt sich nicht als zahnloser Tiger erweist.
 
Schlussendlich – Boxen als Wandler von Signalmodulation sind dem Fernsehgerät zuzuordnen und die Freiheit, von welchem Hersteller und mit welchem Komfort der Rundfunkteilnehmer sie bezieht, muss ihm überlassen bleiben.
 
DF: Premiere beispielsweise argumentiert in einem Interview mit DIGITAL FERNSEHEN: „Die Zertifizierung von Receivern muss in erster Linie aufgrund medien- und lizenzrechtlicher Vorgaben durchgeführt werden, da Premiere nur so die Einhaltung von Jugendschutz und Kopierschutz garantieren kann.“ Was ist Ihrer Meinung nach eine praktikable Lösung, die sowohl die Befürworter von Zwangsreceivern als auch deren Gegner berücksichtigt?
 
Bien: Die Argumentation von Premiere wird schon langsam langweilig. Nichts vom Vorgetragenen stimmt. Richtig ist nur, dass sich Premiere vor „Hackern“ schützen will. Wenn Premiere die Codierung bisher immer geändert hat, konnte man nach rund zwei Stunden die neue herunterladen. Es bleibt zu vermuten, dass auch mit dem jetzigen Codierungssystem Premiere der Erfolg versagt bleiben wird, denn die „Hacker“ sind vor Jahren bereits bis ins Pentagon vorgestoßen.
 
DF: Eine Entscheidung vom Kartellamt soll frühestens Ende März fallen. Demnach dürfen Kabelanbieter bis zu einem solchen Urteilsspruch ihre eigens präferierten Receiver weiterhin anbieten. Welche Position wird der FRK bis dahin beziehen?
 
Bien: Der FRK kann den regionalen, oligopolistischen und von ausländischen „Investoren“ gesteuerten Netzbetreibern rechtlich nicht begegnen.
 
DF: Welche Set-Top-Boxen empfehlen Sie Ihren Mitgliedern?
 
Bien: Der FRK empfiehlt seinen Mitgliedern keine bestimmte Boxen. Jedem seiner Mitglieder bleibt es überlassen, welche Box er zur Signalwandlung seinen Rundfunkteilnehmern vorschlägt, also ohne Verschlüsselung. Letztlich muss es Sache des Rundfunkteilnehmers bleiben, welches Gerät er sich anschafft. Das fördert auch den Wettbewerb zwischen den Herstellern.
 
DF: Schreiben Sie für das Topp-Projekt Geräte vor? Wenn ja, welche sind das? Mit welchen Spezifikationen müssen diese versehen sein?
 
Bien: Das trifft auch für das Topp-Projekt zu. Man kann hier sehr einfache, also entsprechend billige Boxen nutzen, als auch solche, die mit CI-Schächten versehen und damit teurer sind.
 
DF: Herr Bien, vielen Dank für das Gespräch. [ar]

Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen.

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

169 Kommentare im Forum

  1. AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit" Sehr gutes Interview, sehr gut auf den Punkt gebracht, auch die negativen Folgen für mittelständische Unternehmen und für Kunden bei der aktuellen Zwangsreceiverpolitik der marktbeherrschenden Unternehmen.
  2. AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit" Da hat einer seine Hausaufgaben gemacht.....Es gibt Sie also doch noch... Menschen mit Hintergrundwissen und keine bla bla Aussagen wie von vielen anderen, die es eigentlich wissen "sollten"?...
  3. AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit" Mir ist aufgefallen das er sich garnicht so auf Premiere gestürtzt hat. Und das sich Premiere vor "Hackern" schützen möchte, ist ja auch im Sinne des zahlenden Kunden. Er vergisst das wir in Deutschland ein JuSchG und JMStV haben,nachdem sich Premiere richtet. Also hat er hier definitiv nicht seine Hausaufgaben gemacht. Was er über die Netzbetreiber sagt da hat er im grossen und ganzen Recht.
Alle Kommentare 169 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum