„Dem Rundfunkteilnehmer muss die Wahl der Box überlassen bleiben“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Das sagte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK), Heinz-Jürgen Bien in einem Interview mit DIGITAL FERNSEHEN.

„Die Boxen sollen ja nur digitale Signale in das von Fernsehgeräten zu verarbeitende analoge wandeln, und eben nicht einer gesonderten Abzocke dienen. Die Box ist als ein Teil des Endgerätes – heute diesem eben noch vorgeschaltet – anzusehen“, findet Bien.

Derzeit ermittelt das Bundeskartellamt gegen Premiere, Unitymedia und Kabeldeutschland. Die Unternehmen wollen für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver zulassen. Ob dieses notwendig und zulässig ist, wird vom Kartellamt überprüft. (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
„Es bleibt zu hoffen, dass das Kartellamt sich nicht als zahnloser Tiger erweist,“ sagt Bien. Deshalb findet er, „Boxen als Wandler von Signalmodulation sind dem Fernsehgerät zuzuordnen und die Freiheit, von welchem Hersteller und mit welchem Komfort der Rundfunkteilnehmer sie bezieht, muss ihm überlassen bleiben.“[ar]

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10 Kommentare im Forum

  1. AW: "Dem Rundfunkteilnehmer muss die Wahl der Box überlassen bleiben" Und was ist mit Tele Columbus? Die gehören auch dazu.
  2. AW: "Dem Rundfunkteilnehmer muss die Wahl der Box überlassen bleiben" ... Kabel BW sind doch die schlimmsten. Wer dort einen "geeignet für Premiere"-Receiver angeschlossen wird, wird eine neue Software installiert. Zieht der Kunde um und wird von einem anderen Kabelnetzbetreiber versorgt, kann er seinen Receiver nicht mehr ohne weiteres für Premiere nutzen. Erst wenn der Kunde bereit ist, auf eigene Kosten Gerät zum Hersteller zu schicken und eine geeignete Software aufspielen zu lassen, kann er seinen gekauften Receiver wieder in Verbindung mit Premiere nutzen. Allerdings sollte man es auch nicht unberücksichtigt lassen, dass Kabel BW (noch) keine Programme grundverschlüsselt. Das Kartellamt ermittelt derzeit gegen Premiere, Unitymedia und Kabel Deutschland, die das mit den proprietären Receiver schon länger machen. Kabel BW hat erst Anfang des Jahres die Verschlüsselung auf NDS Videoguard umgestellt. Telecolumbus hat mit der Grundverschlüsselung und der Einführung von NDS Videoguard erst begonnen, als das Kartellamt die Ermittlungen schon aufgenommen haben. Bleibt zu hoffen, dass das Kartellamt proprietäre Receiver nicht verbietet, denn das würde die Digitalsierung unnötig aufhalten. Das Kartellamt sollte den Plattformbetreiber jedoch auferlegen, dass sie auch plattformübergreifende Lösungen ermöglichen müssen. Das könnte z.B. mittels CI-Unterstützung erfolgen. Allerdings sollte man nicht außer Acht lassen, dass alleine ein CI-Modul mitunter mind. so teuer wie ein proprietärer Receiver ist ...
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