VPRT zur „Digitalen Dividende“: Rundfunkvorrang muss gewahrt bleiben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt, dass sich die Debatte um die Verwendung der sogenannten Digitalen Dividende inzwischen versachlicht hat.

„Das Eckpunktepapier des Bitkom (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) leistet dazu einen Beitrag, indem es auch den besonderen Schutz und den Vorrang des Rundfunks ausdrücklich anerkennt,“ erklärte der VPRT-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachbereichsvorstandes Fernsehen und Multimedia, Dr. Tobias Schmid, dazu heute in Berlin.

Die privaten Rundfunkanbieter haben immer eine konstruktive Diskussion über die Verwendung von nicht genutztem Frequenzspektrum gefordert, sofern zunächst der Bedarf des Rundfunks vollständig gedeckt, dessen Entwicklungsperspektive gesichert ist und feststeht, wofür und unter welchen Rahmenbedingungen das in Rede stehende Frequenzspektrum genau genutzt werden soll.
 
„Wir horten die uns zustehenden Frequenzen nicht,“ so Schmid. „Unter bestimmten Voraussetzungen, deren Einhaltung die notwendige Planungssicherheit für beide Industrien erzeugt, halten wir es für möglich, dass die Kanäle 61 bis 69 für Breitbandanwendungen im ländlichen Raum genutzt werden.“ Letztlich obliege den zuständigen Bundesländern die Entscheidung über eine Umsetzung. Zudem müssten Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten geführt werden.
 
Aus Sicht der privaten Sender müsse allerdings gewährleistet sein, dass die aus der Umstellung und den Reichweitenverlusten resultierenden Folgekosten sowie mögliche technische Störungen nicht zu Lasten der Rundfunkveranstalter und derzeitigen Nutzer der Frequenzen gehen. Über den genannten Frequenzbereich hinaus gäbe es zudem aus VPRT-Sicht keinen weiteren Spielraum, erklärte Schmid. In diesem Punkt seien – im Unterschied zum Ansatz des Bitkom – auch keine Öffnungsklauseln denkbar.
 
Schmid machte deutlich, dass der Umstieg seitens der Rundfunkveranstalter an entsprechende Bedingungen geknüpft ist. So entstünden den Sendern in den betroffenen Regionen Reichweitenverluste von etwa zehn bis 20 Prozent, denen von vornherein entsprechend begegnet werden müsse. Dies meine u. a. die
Zurverfügungstellung adäquater Ausweichfrequenzen ebenso wie eine Kompensation der sich aus infrastrukturellen oder kommunikativen Maßnahmen ergebenden Kosten. Hierfür könnte der vom Bitkom vorgeschlagene Digitalisierungsfonds ein geeignetes Instrument sein.
 
Aktuelle Untersuchungen wiesen zudem darauf hin, dass trotz sauberer Trennung von Frequenzen für Rundfunk- und Internetanwendungen Störungen bei Rundfunkempfangsgeräten auftreten können. Auch die in diesem Bereich eingesetzten Funkmikrofone und Reportagefunkgeräte seien für eine direkte Nachbarschaft mit Mobilfunkanwendungen nicht ausgelegt. Auf Basis entsprechender Untersuchungsergebnisse müssten Lösungen für diese Probleme gefunden werden, um die gewohnte Qualität des Rundfunkempfangs und der Rundfunkproduktion nicht zu gefährden.
 
„Wir unterstützen die Länder in ihrem Ansatz, klare Anforderungen für das weitere Vorgehen zu definieren. Wenn sich eine Einigung darüber erzielen ließe, wie die vorgenannten Anforderungen der Rundfunkanbieter und der derzeitigen Frequenznutzer in ein zufriedenstellendes regulatives Fundament gegossen werden können, stehen wir möglicherweise vor einem Kompromiss zum Nutzen aller Beteiligten. Dazu liegen jetzt einige gute Vorschläge auf dem Tisch,“ sagte der Vizepräsident abschließend. [cg]

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