Raff: ARD bedauert Verkürzung der Frist für den Drei-Stufen-Test

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Saarbrücken- Die ARD hat die Unterzeichnung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Ministerpräsidenten zur Kenntnis genommen und bedauert, dass der Vertrag nun eine Regelung enthält, wonach der Drei-Stufen-Test für den Telemedienbestand bis zum 31. August 2010 abzuschließen ist).

Damit verkürzt sich die für den Test zur Verfügung stehende Zeit um fünf
Monate.Das sei umso erstaunlicher, da der Drei-Stufen-Test auch Telemedien umfasse, deren Prüfung die EU-Kommission gar nicht verlangt habe, sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. „Dass jetzt sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssen, belastet die Gremien mit erheblichem Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit zusätzlichen Kosten. Da wäre es schon hilfreich gewesen, ihnen für die Prüfung den ursprünglich avisierten längeren Zeitraum bis Ende 2010 zu lassen.“
 
Ansonsten, so Raff weiter, sei der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Kompromiss mit dem die ARD leben müsse. Zwar sei es immerhin gelungen, dass die Unterhaltung als Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Teil der Grundversorgung auch im Internet jetzt nicht mehr in Frage stehe. Allerdings gebe es auch einige Kröten zu schlucken.
 
So erscheine es weiterhin weder logisch, noch im Sinne der Gebührenzahler vertretbar, wenn beispielsweise Sportangebote aufgrund von willkürlich festgelegten engen Fristen binnen 24 Stunden wieder aus dem Netz verschwinden müssten.
 
Raff sagte: „Dass die Länder uns hier mehreinschränken als es die EU-Kommission verlangt hat, bedauern wir. Wir sehen, dass uns diese Regelung im publizistischen Wettbewerb benachteiligt. Dennoch sieht die ARD diese Entscheidung als Schlusspunkt einer harten medienpolitischen Debatte und wird jetzt alles tun, um auf Basis des vorgegebenen Rechtsrahmens ihren Programmauftrag zu erfüllen.“[mg]

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