Kommission findet Telekom-Maßnahmen zum Jugendschutz gut

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit „Net Gate“ der Deutschen Telekom AG ein weiteres Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für den Jugendschutz in Telemedien positiv bewertet.

Das berichtet die KJM heute in einer Pressemitteilung. Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte in Telemedien laut der Kommission unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Der Anbieter muss durch eine geschlossene Benutzergruppe sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugriff auf diese Inhalte haben.
 
Zu diesem Zweck habe die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen würden Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt.

„Net Gate“ baut der KJM zufolge auf bereits von ihr positiv bewerteten Altersverifikationskonzepten der T-Online International AG in Entscheidungen der vom November 2003 sowie vom Mai 2006 auf.
 
„Dazu kommen Neuerungen für einen künftigen Einsatz im gesamten Konzern der Deutschen Telekom AG durch zusätzliche Möglichkeiten der Identifizierung und der Authentifizierung“, so die Kommission. Auch für Kooperationspartner soll „Net Gate“ als Altersverifikationsdienst eingesetzt werden.
 
Das Konzept „Net Gate“ sieht verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung erwachsener Nutzer vor: Sie erfolge entweder mittels des Post-Ident-Verfahrens oder persönlich im Telekom-Shop oder über entsprechend geschulte Vertriebspartner.
 
Alternativ sei eine Identifizierung über das von der KJM positiv bewertete Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa vorgesehen oder über Personendaten, die bei Abschluss eines T-Mobile-Vertrags erfasst wurden. In den letzten beiden Varianten werde auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle zurückgegriffen – ergänzt durch eine Auslieferung der Zugangsdaten per eigenhändigem Einschreiben.
 
Auch für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang sind der KJM zufolge verschiedene Varianten vorgesehen, um sicherzustellen, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugriff auf die geschlossenen Benutzergruppe erhalten. Dabei sollen die Endgeräte PC, Set-Top-Box und Mobilfunkgerät zum Einsatz kommen und damit verschiedene Verfahren mit Hardwarebindung. Zudem sei in jedem Fall die Eingabe einer speziellen, individuellen Erwachsenen-PIN erforderlich.
 
Hinzu kämen ebenfalls Maßnahmen durch die Benutzer, die das Risiko der Weitergabe der Zugangsdaten und deren unautorisierte Nutzung durch Dritte reduzieren sollen: Neben finanziellen Risiken nennt die KJM persönliche Risiken, wie die Übernahme der virtuellen Identität des autorisierten Nutzers, das Einsehen von Rechnungsdaten und ggf. Einzelverbindungsnachweisen sowie das Ändern von Telefon-, Access- und Mobilfunktarifen.
 
Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts „Net Gate“ zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV erfüllt. Damit gibt es derzeit 25 von der KJM positiv bewertete Konzepte für Altersverifikationssysteme oder für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen.
 
„Das Bestreben der Anbieter, der KJM immer wieder neue Konzepte vorzulegen, demonstriert, dass sich die Anforderungen der KJM an geschlossene Benutzergruppen mittlerweile zu einem echten Gütesiegel entwickelt haben“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
 
Weitere Informationen stehen unter www.kjm-online.de zur Verfügung. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich eigenen Angaben zufolge am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. [ar]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Kommission findet Telekom-Maßnahmen zum Jugendschutz gut Sehr schön: Technik, die dann nicht funktioniert wenn sie dürfte, nur weil irgendjemand überreagiert. So kann man Innovationen ausbremsen.
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