ORS wehrt sich gegen Aufhebung der DVB-T-Ausschreibung in der Slowakei

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bratislava – Die Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) als Bieter im slowakischen DVB-T Lizenzvergabeverfahren sieht die Begründung des slowakischen Telekommunikationsbüros zur Aufhebung des Verfahrens als rechtlich unzulänglich und verfehlt an.

ORS lässt die Aufhebung des slowakischen DVB-T Lizenzvergabeverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof der Slowakischen Republik prüfen. Die ORS wird die gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Rechtsmittel zur Bekämpfung dieser Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof der Slowakischen Republik ergreifen.
 
Das Telekommunikationsbüro der Slowakischen Republik hat das von ihm selbst ausgeschriebene DVB-T Lizenzvergabeverfahren für die Slowakische Republik gemäß § 32 Absatz 8 des Gesetzes 610/2003 über Elektronische Kommunikation aufgehoben und den Bietern ihre Angebote ungeöffnet zurückgeschickt.
 
Dies ist nach dem Gesetzeswortlaut nur dann möglich, wenn sich Umstände, unter welchen das Vergabeverfahren ausgeschrieben wurde, wesentlich geändert haben. Die Begründung des Telekommunikationsbüros stützt sich jedoch nur auf den DVB-T Übergangsplan des Telekommunikationsbüros (§ 7 Abs. 5 lit. b der Maßnahme des Telekommunikationsbüros Nr. O–17/2008).
 
Dort wird als Bedingung für das Anlaufen von digital terrestrischer Ausstrahlung in den einzelnen Frequenzbereichen formuliert, dass die Verwendung des Codierungsverfahrens MPEG 2 oder MPEG 4 oder eines anderen, technologische geeigneten Verfahrens vorgesehen werden muss.
 
Die ursprüngliche Ausschreibung sieht für den Betrieb des ersten und zweiten Multiplex das Codierungsverfahren MPEG 4 vor. MPEG 4 ist eine Weiterentwicklung von MPEG 2, die vor allem für alle multimedialen Services benötigt wird.
 
Länder wie Irland oder Norwegen, aber auch zahlreiche Länder in Zentral- und Osteuropa wie Ungarn, Slowenien oder Polen setzen bereits heute auf die Zukunftstechnologie MPEG 4, in vielen weiteren Ländern ist eine Aufrüstung auf diesen Standard geplant. Nun wird die Aufhebung des Verfahrens damit begründet, dass die Ausschreibung den Bietern nicht ermöglicht, auch mit MPEG 2 oder anderen technologisch geeigneten Verfahren anzubieten.
 
Die ORS könne diese Begründung nicht nachvollziehen, zumal hier ja keine wesentliche Änderung eines Umstandes für das Vergabeverfahren vorliegt, die eine Aufhebung rechtfertigen würde. Der von der ausschreibenden Stelle selbst erlassene DVB-T Übergangsplan (Maßnahme Nr. O–17/2008) datiert vor der Ausschreibung undräumt demTelekommunikationsbüro klar die Wahl ein, eine der genannten Technologien bevorzugt zu verwenden.
 
MPEG 4 ist das Codierungsverfahren, dem die Zukunft des digital terrestrischen Rundfunks gehört. MPEG 4 ermöglicht durch weit höhere Datenströme eine deutlich größere Programmvielfalt und Frequenzökonomie.
 
„Hält die Behörde an dieser Begründung fest und wird das rechtlich nicht korrigiert, verweigert man den slowakischen Haushalten die technologische digitale TV Zukunft“, meint Mag. Michael Weber, Leiter Sales, Marketing & Corporate Communications der ORS. „Heute noch mit MPEG 2 zu arbeiten wäre schon deswegen fahrlässig, weil eine Umstellung auf MPEG 4 zwangsläufig folgen müsste und erhebliche Folgekosten nach sich ziehen würde.“
 
„Die ursprüngliche Ausschreibung entspricht eindeutig den technologischen Standards und den gesetzlichen Erfordernissen. Da die ORS bereits erhebliche Kosten für die Angebotslegung aufgewendet hat, ergreift sie die im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel und fordert eine Fortsetzung des Lizenzvergabeverfahrens“, heißt es in einem Schreiben des ORS. [mg]

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