Verbraucherschützer: „Der Verbraucher hat keine freie Wahl bei den Endgeräten“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Über den diskriminierungsfreien Zugang von Teilnehmern zum Pay-TV-Markt in Deutschland sprach DIGITAL FERNSEHEN mit dem Sprecher des Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. (vzbv), Michael Bobrowski.

„Der Verbraucher hat keine freie Wahl bei den Endgeräten“, sagt Bobrowski im Interview. Wenn er das Angebot verschiedener Anbieter nutzen wolle, müsse er „unter Umständen mehrfach in das hiefür notwendige Empfangsequipment investieren“.

DIGITAL FERNSEHEN: Herr Bobrowski, wenn Sie den Pay-TV-Markt in Deutschland betrachten, wie sollte dieser gestaltet sein, damit alle Teilnehmer diskriminierungsfrei am Marktgeschehen teilnehmen können?
 
Michael Bobrowski: Was die Ausgestaltung des (technischen) Zugangs zu Angeboten im Markt der entgeltlichen Rundfunkdienste anbetrifft – und hierzu zählen wir auch die Freischaltung verschlüsselter Free-TV Programme gegen gesondertes Entgelt (sog. „Grundverschlüsselung“) – müssen sich die Rahmenbedingungen zum einen an den Erwartungen der Nutzer an einen diskriminierungsfreien Zugang ausrichten.
 
Entscheidender aber ist, daß die Anbieter derartiger Dienste die diesbezüglichen Anforderungen nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz einzuhalten haben, in dem wiederum die entsperechenden Vorgaben des EU-Telekommunikationsrechtsrahmens in nationales deutsches Recht umgesetzt sind.
 
Hierzu gehört das Verbot des missbräuchlichen Verhaltens eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht wie Anforderungen an die Interoperabilität von Endgeräten und die nichtdiskriminierenden Bedingungen für Anwender und Nutzer von Zugangsberechtigungssystemen.
 
DF: Wie sieht aus Ihrer Sicht die Realität im Pay-TV-Markt in Deutschland aus?
 
Bobrowski: Von einem chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang kann im heutigen Pay-TV-Markt kaum die Rede sein. Proprietäre Systeme sind eher die Regel. Interoperabilität bei den Zugangssystemen ist weitgehend unbekannt, da es schon an den hierfür notwendigen technischen Standards mangelt. Dies alles behindert Content-Anbieter, Netzbetreiber und Verbraucher gleichermaßen.
 
DF: Welche positiven wie negativen Auswirkungen ergeben sich Ihrer Einschätzung nach durch die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens im deutschen Pay-TV-Markt?
 
Bobrowski: Es kann sich kein offener Kaufmarkt für Endgeräte ausbilden. Dadurch erscheint der deutsche Pay-TV Markt stark segmentiert. Hinzu kommt, dass einzelne Geschäftsmodelle oft bewusst auf eine weitreichende Abhängigkeit der Kunden vom einzelnen Anbieter ausgelegt sind. Schließlich werden Contentanbieter durch die Existenz unterschiedlicher, teils nicht miteinander kompatibler Zugangssysteme am Zugang zu einem breiteren Publikum behindert, oder ihre Produkte werden infolge ihrer konzeptionellen Ausrichtung auf mehrere parallele Systeme unnötig verteuert.
 
DF: Mit welchen Konsequenzen muss der Endkunde bei einem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung rechnen?
 
Bobrowski: Der Verbraucher hat keine freie Wahl bei den Endgeräten. Wenn er das Angebot verschiedener Anbieter nutzen will, muss er unter Umständen mehrfach in das hiefür notwendige Empfangsequipment investieren.
 
DF: Welche Schritte müssten durch wen getan werden, damit es erst gar nicht zu einem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kommen kann?
 
Bobrowski: Die Abwehr bzw. die Verhinderung von missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen in diese Markt ist Aufgabe der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erwartet daher von beiden Behörden eine „harte Hand“ im Fall eines derartigen Marktverhaltens.
 
Zugleich müssen aber auch baldmöglichst die Grundlagen für interoperable CA- und DRM-Systeme in Form technischer Standards geschaffen werden. Erste erfolgversprechende Teilergebnisse auf dem Weg dorthin hat eine spezielle Projektgruppe auf der Grundlage eines Mandats der Bundesnetzagentur bereits erreicht.
 
DF: Herr Bobrowski, vielen Dank für das Gespräch. [ar]

Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen.

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: Verbraucherschützer: "Der Verbraucher hat keine freie Wahl bei den Endgeräten" In anderen Ländern hat man bereits die Möglichkeit das Empfangsgerät frei zu wählen. Nur in Deutschland dauert so etwas, wie immer, ewig. Warum greift das Kartellamt nicht mal durch und versolt (in erster Linie) Premiere mal ordentlich den *****!?
  2. AW: Verbraucherschützer: "Der Verbraucher hat keine freie Wahl bei den Endgeräten" na ja, ihr seid damit nicht alleine, schau dir hier in österreich den grössten kabelbetreiber UPC an, was die aufführen, da ist es mit premiere fast noch ein segen, und das schlimme, bei uns kümmert das auch keinen menschen, nicht die politik, nicht die verbraucherschützer, da bleibst du als kunde total auf dich alleine gestellt.
  3. AW: Verbraucherschützer: "Der Verbraucher hat keine freie Wahl bei den Endgeräten" Das ist nicht wirklich ein Trost...
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