Deutschlandradio vergibt Aufträge an Tochtergesellschaft DRS ohne Wettbewerb

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Düsseldorf – Die Rechnungshöfe der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen haben zum einen die Betätigung des Deutschlandradio als Gesellschafter der Deutschlandradio Service GmbH (DRS) und zum anderen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Deutschlandradio einer Prüfung unterzogen.

Nach DIGITAL FERNSEHEN vorliegenden Informationen des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen sei das Prüfungsverfahren allerdings noch nicht abgeschlossen. Zunächst beanstanden beide Rechnungshöfe das Fehlen eines wirksamen Beteiligungscontrollings und regen nachhaltige Verbesserungen in diesem Bereich an.
 
„Deutschlandradio erachtet unter Berücksichtigung des überschaubaren Kreises und der besonderen Struktur seiner Beteiligungen, die sich im operativen Geschäft praktisch auf die DRS beschränkt, ein umfassendes und institutionalisiertes Beteiligungscontrolling – auch aus Gründen der knappen Personalressourcen – nicht für erforderlich“, führt dazu der Intendant des Deutschlandradio aus.

Die Rechnungshöfe sind außerdem zu der Bewertung gekommen, dass die Eigenkapitalausstattung der DRS in den im Prüfungszeitraum betrachteten Geschäftsjahren sehr hoch war. Daher erwarten die Prüfer von Deutschlandradio, dass die Angemessenheit der Kapitalausstattung überprüft wird.
 
Ebenfalls moniert, wurden seitens der Rechnungshöfe die Mehrkosten, die durch die gewählte Rechtsform der DRS – einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – entstünden. Demnach führe die Leistungserbringung über die Tochtergesellschaft DRS in der Rechtsform einer GmbH im Vergleich zu einer eigenständigen Aufgabenwahrnehmung durch Deutschlandradio jährlich zu erheblichen finanziellen Nachteilen und Mehrkosten. Für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 der Gesellschaft wurden demnach Mehrkosten in Höhe von rund 720 000 Euro und für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 in Höhe von rund 930 000 Euro ermittelt.
 
Verantwortlich für die hohen Mehrkosten waren den Rechnungshöfen zufolge im Wesentlichen steuerliche Auswirkungen sowie zusätzliche Kosten für Steuerberatung und die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse. Angesichts der Höhe der jährlich anfallenden Mehrkosten haben die Rechnungshöfe Bedenken, ob diese durch eventuell anfallende Einsparungen bei den Personalkosten kompensiert werden können.
 
Die Rechnungshöfe erwarten nun, dass Deutschlandradio bei der bestehenden Beteiligung DRS im Rahmen des Beteiligungscontrollings regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anstelle und fortschreibe. Diese Untersuchungen sollen eine Grundlage dafür bieten, mögliche Entscheidungen zur Fortführung oder Beendigung der Beteiligung zu treffen.
 
Der Intendant des Deutschlandradio verteidigt dagegen die Beteiligung an der DRS: „Im Übrigen erbringt die DRS für Deutschlandradio fast ausschließlich Leistungen, die bereits vor der Gründung der Tochtergesellschaft an Drittfirmen fremd vergeben waren. Durch die Vergabe an die DRS sind somit keine Mehrbelastungen entstanden, vielmehr profitierte Deutschlandradio von den günstigen Konditionen.“
 
Zweifelhaft ist auch die Art und Weise der Auftragsvergaben des Deutschlandradios. Hierbei stellten die Rechnungshöfe fest, dass Deutschlandradio die Aufträge an die Tochtergesellschaft DRS für gewöhnlich ohne Wettbewerb vergibt. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der von der DRS erbrachten Leistungen haben die Rechnungshöfe daher die Erforderlichkeit gesehen, dass sich Deutschlandradio vor einer Auftragsvergabe an die Tochtergesellschaft DRS zunächst am Markt über die Leistungskonditionen anderer Unternehmer informiert. Sollten anderswo günstigere Konditionen vorliegen, erwarten die Rechnungshöfe, dass Deutschlandradio gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit der DRS beende.
 
Der Intendant des Deutschlandradio versteht diese Anschuldigungnicht: „Die geltende Beschaffungsordnung des Deutschlandradio sieht vor, das Aufträge an Tochtergesellschaften freihändig ohne Wettbewerb vergeben werden können.“ Er kündigt allerdings auch an, sich künftig über Konditionen anderer Unternehmen zu informieren.
 
Abschließend fordern die Rechnungshöfe, dass Vertragsbeziehungen für die angesprochenen Leistungen zwischen Deutschlandradio und der DRS, wie im Rechtsverkehr unter fremden Dritten üblich, schriftlich fixiert werden. Bisher war es scheinbar üblich, für einzelne Dienstleistungen der DRS gegenüber Deutschlandradio u.a. Verträge gar nicht beziehungsweise erst rückwirkend abgeschlossen zu haben, Vereinbarungen nicht schriftlich verfasst zu haben oder fehlten gar wesentliche vertragliche Regelungen. [cg]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Deutschlandradio vergibt Aufträge an Tochtergesellschaft DRS ohne Wettbewerb GEZ und Vetternwirtschaft vertragen sich immer....
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