Einstweilige Verfügung gegen „Online Videothek“ Beam DVD

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat gerichtliche Schritte gegen den Video-on-Demand-Anbieter Beam DVD eingeleitet.

Wie die Gema berichtet, hat das Landgericht Köln bereits am 6. Februar eine einstweilige Verfügung gegen Beam DVD verhängt. Damit sei es dem Video-on-Demand-Dienstsowohl verboten, „Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der Gema im Internet öffentlich zugänglich zu machen“ als auch, „sich als ‚Gema-Partner‘ oder ‚garantiert legaler Service‘ zu bezeichnen“, berichtet die Gesellschaft.

Die Nutzer des Dienstes können sich Filmtitel auf der Internetseite www.beamdvd.de aussuchen und über die Internetverbindung ansehen oder herunterladen. Der Dienstbetreiber hat unter anderem bekannte deutsche Filme wie etwa „Das Wunder von Bern“ oder „Deutschland – ein Sommermärchen“ in seinem kostenpflichtigen Angebot.
 
Gema-Mitglieder haben die Musik für diese Filme komponiert, wodurch Rechte aus dem unmittelbaren Gema-Repertoire berührt werden, so die Gema. Die Beam DVD GmbH hat ihren Dienst bei der Gema als herkömmliche Videothek, die Bildtonträger vermietet, lizenziert. Aus Sicht der Gema muss für den Dienst jedoch ein sogenannter Video-on-Demand-Tarif angewendet werden. Die Beam DVD GmbH bezeichnet ihren Dienst als „erste echte Online-Videothek“.
 
Die Beam DVD GmbH bezeichnet sich außerdem auf ihrer Website an mehreren Stellen als „Gema-Partner“ und unter Abbildung des Gema-Logos als „Gema-Partner – garantiert legaler Service“. Das geschieht laut Gema ohne Erlaubnis der Gesellschaft. Das Gericht habe sich mit seinem Beschluss vom 6. Februar der Auffassung der Gema angeschlossen. Die einstweilige Verfügung sei unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro bei Zuwiderhandlung angeordnet worden.
 
Die Gema vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von mehr als 60 000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über eine Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie bezeichnet sich als weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. [ar]

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