Beam DVD distanziert sich von Gema-Anschuldigungen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Düsseldorf – Die Online-Videothek Beam DVD wehrt Behauptungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ab, die die Gema in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat.

Beam DVD distanziert sich von Aussagen der Gema, nach denen sich Nutzer „Filmtitel auf der Internetseite www.beamdvd.de aussuchen und über die Internetverbindung ansehen oder herunterladen“ könnten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Auch von der Aussage, ein Kunde könne einen „Film auf seinen Abruf hin über das Internet binnen weniger Sekunden als Datei auf seinen Rechner übertragen und wiedergeben“, distanziert sich Beam DVD.

„Beide Behauptungen sind falsch und entsprechen nicht den Tatsachen. Ein ‚Herunterladen‘ der DVDs oder eine ‚Übertragung als Datei‘ ist von uns weder vorgesehen, noch notwendig, noch technisch möglich“, schreibt Beam DVD ihrerseits in einer Pressemitteilung.
 
Kunden der Videothek Beam DVD würden DVDs mit Vermietrecht in körperlicher Form leihen. Zudem biete die Beam DVD GmbH einen DVD-Player optional zur Miete an, sowie den Service DVDs auf Kundenwunsch in den gleichzeitig gemieteten DVD Player einzulegen, so Beam DVD.
 
„Mit unserer innovativen Technologie ist es möglich, dass dieser Player in unseren Geschäftsräumen aufgestellt werden kann, und per Fernverbindung an das Anzeigegerät des Kunden angeschlossen werden kann. Dabeiverhält sich die Verbindung zwischen DVD-Player und Anzeigegerät exakt so, als wäre dieser beim Kunden lokal aufgebaut“, sagt Geschäftsführer Christian Garcia Diaz.
 
Weder aus dem Urheber- noch aus dem Vermietrecht könne hergeleitet werden, dass eine Person nicht berechtigt sei, auf eine rechtmäßig gemietete DVD im Rahmen des privaten Gebauchs über ein angemietetes Laufwerk per Fernbedienung zuzugreifen.
 
„Seit über einem Jahr zahlt die Beam DVD GmbH, wie jede andere Videothek, monatlich Gebühren an die Gema, mit der die auf den Vermiet-DVDs enthaltenen Musikstücke abgegolten werden sollen“, so die Beam DVD. „Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich bei Beamdvd.de nicht um ein Video-on-Demand-Angebot, da unsere Kunden zum einen frei über die DVDs verfügen können und zum anderen kein Herunterlanden oder Streamen stattfindet“, berichtet das Unternehmen. „Die Tatsache, dass ein Filmtitel nicht gemietet werden kann, wenn alle DVDs des Titels vergriffen sein sollten, bestärkt diese Position ebenso“, sagt Beam DVD weiter.
 
„Dass wir mit Vertragsabschluss Gema-Partner werden und das Loga der Gema auf unserer Homepage verwenden durften, wurde mir vom Vertriebspartner der Gema bei Vertragsabschulss bestätigt. Wir haben aber zur Kenntnis genommen, dass dies nicht mehr dem aktuellen Wunsch der Gema entspricht und werden unsere Webseite in einer angemessenen Frist anpassen“, kommentiert Diaz. Eine erwirkte einstweilige Verfügung sei noch nicht zugestellt worden, heißt es.
 
Die Gema hatte beberichtet, das Landgericht Köln habe bereits am 6. Februar eine einstweilige Verfügung gegen Beam DVD verhängt. Damit sei es dem Video-on-Demand-Dienst sowohl verboten, „Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der Gema im Internet öffentlich zugänglich zu machen“ als auch, „sich als ‚Gema-Partner‘ oder ‚garantiert legaler Service‘ zu bezeichnen“, so die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. [ar]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Beam DVD distanziert sich von Gema-Anschuldigungen Und wie soll das genau funktionieren? Höchstens, wenn die Internet-Verbindung garantiert mehr als 10 MBit/s hergibt. Und wird es vielleicht einmal EINE zentrale Stelle geben, bei der man urheberrechtlich geschützte Inhalte für die gewerbliche Verwendung lizenzieren kann, egal ob das Musik oder sonst was ist? Aber in Österreich gibt es das gleiche Theater mit AKM, Austro Mechana und noch ein paar anderen (?)
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