ZDF stimmt Drei-Stufen-Test für gemeinsame Programme mit der ARD ab

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Mainz – Der ZDF-Fernsehrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Fernsehratsvorsitzenden beauftragt, dasDrei-Stufen-Test-Verfahren für die gemeinschaftlich mit der ARD betriebenen Angebote mit den zuständigen Gremien der ARD abzustimmen.

Damit hat der ZDF-Fernsehrat zugleich seinen im Dezember 2008 gefassten Beschluss zur Vorwegumsetzung des Drei-Stufen-Tests fortgeschrieben. Dies soll auch Grundlage für eine Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung neuer oder veränderter Angebote sein.
 
ZDF-Intendant Markus Schächter erläuterte noch einmal das Verfahren, wie es im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist und derzeit zur Ratifizierung die Landtage durchläuft. Die digitalen Fernsehprogramme werden im neuen Vertragswerk als Zusatzangebote konkret beschrieben.
 
Der Staatsvertrag sieht für das ZDF neben dem Hauptprogramm ein Informationsprogramm, ein aus dem Theaterkanal weiterentwickeltes Kulturprogramm und die Fortentwicklung des bisherigen ZDF-Dokukanals für ein jüngeres Publikum vor.
 
Mit der Neuregelung der digitalen Zusatzkanäle erhalte das ZDF keine zusätzlichen Programme, erläuterte Intendant Schächter. Es werde jedoch in die Lage versetzt, die drei bisher schon digital verbreiteten Programme – orientiert an den Zuschauerbedürfnissen – weiterzuentwickeln.
 
Entsprechend dem mit der EU-Kommission gefundenen Beihilfekompromiss sieht der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die strukturelle Trennung der kommerziellen Tätigkeiten vom Programmauftrag vor. Dies bedeutet, dass kommerzielle Tätigkeiten zukünftig von rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften wahrgenommen werden. Das ZDF musste deshalb sein Werbefernsehen auslagern. Dies sei mit der Gründung der ZDF Werbefernsehen GmbH Anfang dieses Jahres geschehen, teilte der Intendant mit. [mg]

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