Gemeinsame Geschäftsstelle koordiniert zukünftig Arbeit der Landesmedienanstalten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Potsdam/Berlin – Ab nächstem Jahr wird die Arbeit der Landesmedienanstalten in einer gemeinsamen Geschäftsstelle koordiniert. Das haben die Gremienvorsitzenden und die Direktoren der Landesmedienanstalten in einer Gesamtkonferenz entschieden.

Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in einer Presseerklärung mit. Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Arbeit der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht), der ALM (Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten) und der GVK (Gremienvorsitzendenkonferenz) zu organisieren und zu koordinieren.
 
Sitz der neuen Stelle wird Berlin sein, zwei Drittel der Vertreter der Landesmedienanstalten votierten nach Angaben der ALM für diesen Vorschlag. Bis zum Jahr 2013 werden die Aufgaben der Geschäftsstelle der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten) und der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) an ihren bisherigen Standorten fortgeführt.
 
Gerade um den Sitz der neuen Geschäftsstelle hatte es innerhalb der Landesmedienanstalten unterschiedliche Auffassungen gegeben, da einge Anstalten deren Sitz gern bei sich gesehen hätten. Diese Aufassungen waren aber offensichtlich nichts mehrheitsfähig.
 
Für die Geschäftsstelle soll in einem ersten Schritt Personal bis ca. zehn Mitarbeiter aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden, das bisher auf verschiedene Orte verteilt war. „Mit dieser Entscheidung setzen wir eine Regelung des Rundfunkstaatsvertrages um und stellen dadurch sicher, dass mit Hilfe der gemeinsamen Geschäftsstelle in Zukunft jede Landesmedienanstalt in der Lage ist, Gemeinschaftsaufgaben zu übernehmen“, kommentiert Thomas Langheinrich, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz (DLM) den Beschluss.
 
Die inhaltliche Zuarbeit für die Geschäftsstelle erfolgt nach dem Beschluss der Gesamtkonferenz grundsätzlich durch das in den Landesmedienanstalten vorhandene Personal. Ab dem 1. September 2013 sollen keine Mitarbeiter außerhalb der gemeinsamen Geschäftsstelle aus Gemeinschaftsmitteln der Landesmedienanstalten finanziert werden.
 
„Vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen durch die Konvergenz der Medien und einem erhöhten Bedarf an Medienkompetenz in der Gesellschaft wird die neue Geschäftsstelle in Berlin die Aufgaben bündeln, gleichzeitig aber auf die Sachkompetenz vor Ort bei den Landesmedienanstalten zurückgreifen können“, so Dr. Hartmut Richter, Vorsitzender der GVK (Gremienvorsitzendenkonferenz).
 
Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. September 2008 in Kraft getreten ist, regelt die Aufgaben der Gremien und der Organe der Landesmedienanstalten neu und bildet die Grundlage für die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten. In den letzten Monaten hatten die Gremienvorsitzenden und die Direktoren der Landesmedienanstalten unter Federführung der LPR Hessen in einer Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen der neuen Struktur entwickelt. [mg]

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