Europäische Kommission setzt auf offenes Kabel für Drittanbieter

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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London – Die Europäische Kommission sprach sich beim IPTV-World-Forum dafür aus, alle Kabelnetzanbieter zu zwingen, ihre Netze Dritten zu öffnen.

Christophe Forax, Mitarbeiter von EU-Medienkommissarin Viviane Reding, sagte, die Kommission habe eine Richtline für „platform neutrality“ für alle Kabelnetze ausgearbeitet. Das berichtet das Branchenmagazin „Broadband TV News“. Die Richtline beziehe sich auf kürzliche Entscheidungen, die eine Öffnung des niederländischen Kabelnetzes sowie die Regulierung des dänischen Kabelnetzbetreibers You See vorsehe.

„Wir können nicht von einigen Beteiligten verlangen, dass sie die Entwicklungskosten tragen, während andere nur die Vorteile wahrnehmen“, so Forax. Pflichtregeln dürften jedoch nicht für mobile TV-Angebote verfügt werden, sagte Forax. Die Kabelbranche ist über diesen Beschluss wenig entzückt, wie sich auf dem Kabelkongress Cable Europe letzte Woche in Berlin zeigte. [ar]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Europäische Kommission setzt auf offenes Kabel für Drittanbieter Das würde Kabel Deutschland gar nichts schaden, wenn in deren Netzen etwas Konkurrenz entstehenden würde. Man muss (und kann auch) ja gar nicht alle Programme parallel mehrfach ausstrahlen. Mit Simulcrypt ist alles gelöst. Vodafone beispielsweise kauft ein Kontingent für Kabel Digital Home ein und vermarktet es selbst weiter. Wichtig für den Verbraucher wäre es, wenn die EU dabei auch gleich die Empfangsgeräte standardisiert vorschreibt. Denn wenn konkurrierende Angebote im Kabel entstehen, werden die KNBs noch mehr versuchen mit proprietären Receivern die Zuschauer an sich zu binden. Deshalb: Offenes Kabel = Konkurrierende Anbieter/Pakete + standardisierte Receiver aus dem freien Handel. Mit CI-Receivern wäre das optimal geöst. Die großen Netzbetreiber müssen nur ihre Gate-Keeper-Position aufgeben. Wenn nicht freiwillig, dann per Druck aus Brüssel.
  2. AW: Europäische Kommission setzt auf offenes Kabel für Drittanbieter ... naja, in deutschen Kabelnetzen ist bereits seit vielen Jahren ein Drittanbieter aktiv der seine Dienste Kabelkunden anbietet. Dieser Drittanbieter ist Premiere. Es gibt derzeit auch konkurrierende Pakete. Premiere bietet u.a. das Paket "Premiere Familie" an. Das Paket ist durchaus vergleichbar mit den Paketen DigitalTV PLUS von Unitymedia und Kabel Digital Home von Kabel Deutschland/Kabel BW. Premiere Familie mit derzeit 17 TV-Programme kostet mtl. 19,90 €, DigitalTV PLUS mit derzeit 22 TV-Programmen mtl. 7,90 € und Kabel Digital Home mit derzeit 40 TV-Programmen mtl 12,90 €. Weitere Drittanbieter sind so gesehen auch ARD und ZDF, die ihre Multiplexe im Kabel genauso wie über Sat eigenständig erstellen. Dafür haben diese Programmanbieter Kapazitäten auf Sat und im Kabel angemietet. In z.B. den Niederlanden gibt es sowas derzeit nicht, denn dort werden bislang alle Dienste ausschliesslich vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber angeboten. Nun hat die dortige Regulierungsbehörde entschieden, dass die niederländischen Kabelnetzbetreiber 1 (!) 8-MHz-Kanal für Drittanbieter zur Verfügung stellen müssen. In Deutschland werden derzeit 9 (5 Premiere, 3 ARD und 1 ZDF) 8-MHz-Kanäle von Drittanbietern genutzt. Allerdings wird sich Premiere künftig auf die Satverbreitung konzentrieren und sich selbst aus dem Kabel zurückziehen. Die Premiere-Premium-Pakete wird es weiterhin im Kabel geben, allerdings werden diese von den jeweiligen Kabelnetzbetreibern vermarktet werden. Kabelnetze sind Telekommunikationsnetze und dementsprechend gilt das Telekommunikationsgesetz über dessen Einhaltung die Bundesnetzagentur wacht. Wenn Drittanbieter ihre Dienste in Kabelnetzen verbreiten wollen, müssen sie natürlich für die Nutzung des jeweiligen Telekommunikationsnetzes zahlen. Ist bei der Telefonie nicht anders. Auch Drittanbieter von z.B. Strom müssen für die Nutzung fremder Infrastrukturen zahlen. Diese Verbreitungskosten müssen vom Drittanbieter irgendwie auch refinanziert werden und aus dem Grund ist eine Adressierbarkeit, wie sie es z.B. auch bei Telefon, Strom, Gas, Wasser gibt, unabdingbar, sprich, die Grundverschlüsselung wird zur Pflicht. Auch für Drittanbieter gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes und können den Anspruch der Programmveranstalter auf Kontrolle ihrer Inhalte nicht ignorieren. Die Drittanbieter ARD und ZDF haben hier aufgrund ihrer Zwangsfinanzierung über die GEZ eine Sonderstellung ...
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