ARD beziffert Kosten für Drei-Stufen-Test-Verfahren auf fünf Millionen Euro

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Bild: Destina - Fotolia.com
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München – Die Drei-Stufen-Tests für den gemeinschaftlichen Telemedienbestand waren zentrales Thema der ARD-Sitzung in München. Die ARD-Anstalten beziffern die Kosten auf „mindestens“ fünf Millionen Euro.

Die Intendantinnen und Intendanten legten die formalen Kriterien für die Telemedienkonzepte und den weiteren zeitlichen Ablauf der Verfahren fest. Dies teilt die ARD mit. Demnach wird die ARD die zu prüfenden Konzepte Ende Mai an die Rundfunkräte übergeben. Dies ermöglicht den Gremien, die volle gesetzliche Frist für den Drei-Stufen-Test zu nutzen.
 
Die Prüfverfahren für die bereits bestehenden Onlineangebote der ARD einschließlich des Videotextes müssen nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein.
 
Die ARD geht davon aus, dass die Kosten der sehr personal- und zeitaufwändigen Drei-Stufen-Tests mindestens fünf Millionen Euro betragen werden. Darin eingeschlossen sind die Kosten für die Gutachten, die die Gremien laut Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Auftrag geben müssen. Sämtliche Ausgaben werden aus den laufenden Etats der Landesrundfunkanstalten bestritten.
 
Zuständig für die einzelnen Telemedienkonzepte ist jeweils die Landesrundfunkanstalt, die auch das Gemeinschaftsangebot federführend verantwortet. Eingebettet in ein Gesamtkonzept werden nach heutigem Stand elf Telemedienkonzepte zur Prüfung an die Gremien übergeben, zum Beispiel tagesschau.de (NDR), sport.ARD.de (WDR), ARD.de (SWR) und Das Erste.de (BR).
 
Gemeinschaftlich mit dem ZDF erstellt die ARD Telemedienkonzepte für 3 Sat.de, phoenix.de und kika.de. Verantwortlich für die Prüfung ist der Rundfunkrat des jeweils federführenden Senders. Er muss die Stellungnahmen der Rundfunkräte der anderen ARD-Sender sowie des ARD-Programmbeirates und die Beschlussempfehlungen der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) in seine Entscheidung mit einbeziehen.
 
Die Intendantinnen und Intendanten der ARD verständigten sich darauf, dass die Telemedienkonzepte für die Gemeinschaftsangebote in ihrem Aufbau und in den Beschreibungen den gleichen Standards genügen müssen, auch wenn sie von verschiedenen Landesrundfunkanstalten erarbeitet werden. Die Konzepte sollen auf diese Weise für die Gremien vergleichbar sein, damit sie dieselben Maßstäbe auf alle Angebote anwenden können und die Verfahren transparent ablaufen.
 
Wie im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgegeben, enthalten die Telemedienkonzepte Aussagen zu den drei Prüfstufen des Tests und erläutern in welcher Form das Telemedienangebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in wie weit es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt sowie wie hoch der finanzielle Aufwand ist, der für die Erbringung des Angebots vorgesehen ist.
 
In diesem Zusammenhang beschreibt die ARD auch die Zielgruppen, die Ausrichtung und Inhalte sowie die Verweildauer und Angebotsformen der jeweiligen Telemedien. [mg]

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