Sat.1 muss für Schleichwerbung löhnen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Ludwigshafen – Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat am Montag Sat.1 wegen fortgesetzter Schleichwerbung beanstandet.

Der Fernsehsender Sat.1 muss der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt (LMK) zufolge 100 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Sender hatte durch Schleichwerbung in den Formaten „Sat.1 Frühstücksfernsehen“ und „17.30 Uhr Live aus Berlin“ in den Jahren 2000 bis 2005 allerdings rund 5 Millionen Euro eingenommen.
 
Auftraggeber waren zum Beispiel der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV, der inhaltlichen Einfluss auf redaktionelle Inhalte zu Sach- und Lebensversicherungen genommen hat. Die Centrale Marketing Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft CMA bezahlte für die Präsentation deutscher Agrarprodukte in der Sendung „K 3, Kolja Kleeberg kocht“. Die AOK honorierte die „Tipps vom Morning Doc“ und die Absprache von Themen.
 
Es gab zwei Modelle der illegalen Produktplatzierung: In dem einen Modell lieferten Agenturen selbst produzierte Beiträge, die in Zusammenarbeit mit den werbenden Unternehmen entstanden waren. DieseBeiträge durften weder redaktionell weiter bearbeitet noch die Sendetermine für ihre Ausstrahlung vom Sender bestimmt werden. Zum anderen aquirierte Sat.1 aktiv Schleichwerbung, indem die Inhalte des Beitrages und Entgelte mit dem jeweiligenUnternehmen direkt vereinbart wurden.
 
Dabei verwendete Sat.1 sowohl zulässige Formen der Präsentation (Sponsoring/Gewinnspiele/Ausstatterhinweise) wie auch die unzulässige inhaltliche Abstimmung von redaktionellen Beiträgen. Die LMK hat daher eine Beanstandung ausgesprochen. Bußgelder waren durch die kurzen Verjährungsfristen des Rundfunkstaatsvertrages ausgeschlossen.Sat.1 wird einen Betrag von 100 000 Euro an „jugendschutz.net“ zahlen. Es wird darüber hinaus 400 000 Euro Medialeistung für eine gemeinnützigen Kampagne für mehr Internetsicherheit eingeräumt. [sch]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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